Hi Cheatah!
Mal davon abgesehen, dass ich gar nicht wissen will, was für eine Strafe darauf steht, ein Nacktfoto (z.B. am Meer spielend) vom eigenen Kind zu besitzen (mindestens 4 Jahre?):
Ich habe kürzlich mitbekommen, dass nun auch der DOWNLOAD von Material nur noch erlaubt ist, wenn "die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurde und somit jetzt (seit 1.1.2008) bestraft werden kann?
Ergo:
- man folgt einem Link klickt, der auf eine Seite mit Bild/flv-Film oder sowas führt
- anschließend stellt sich herausstellt, dass der Rechtinhaber des dargebotenen Materials nicht mit dem Offerieren des Content einverstanden war
- mithilfe des vorgeschriebenes IP Serverlogs & der guten neuen Vorratsdatenspeicherung findet er heraus, dass man sein "Material" unberechtigterweise geladen hat (muss man ja, um es zu sehen)
- man erhält eine Unterlassungserklärung mit Forderung i.H.v. xy000 Euro zugestellt...
Für mich noch offene Fragen:
- Wer hat dann die Beweislast?
- Muß ich dann beweisen, dass nicht offensichtlich war, dass das Material eine Raubmordkopie war?
Folgen:
Im Prinzip kann man dann ja nur bei entsprechender Lizenz (creative commmons oder ähnlich) von downloadbarem Material ausgehen - und um diese wiederum zu sehen, muß ich die Seite, worauf es ist, ja laden.
Irgendwie scheinen die guten Zeiten so ziemlich vorbei - gewünscht ist es wohl, kein Internet zu nutzen und sich (wieder) den staatlichen/witschaftlich gelenkten Verblödungsmedien hinzugeben.
Viele Grüsse,
Richard