Hi Detlef,
Vorweg: Sowas mach ich natürlich nicht. Und hab sowas auch nicht vor.
Nur diese Urteile sind ein Grund mehr, dieses Land nicht zu mögen. Da fällt wie im oberen Link von dir ein älterer Herr auf sowas rein und wird bestraft.
1. Die Möglichkeit des Phishing ist bereits ein Versagen der Bank im Sicherheitssystem.
2. Der Kunde der Bank, der Onlinebanking durchführt, und sich nicht 100% versichert, auf welcher Seite er ist, trägt mitschuld am Ausspionieren (vielleicht noch mit dem falschen Browser unterwegs/Trojaner/Spyware verseuchten PC).
3. Der Mensch, der Bankdaten ausspioniert, ist der Verbrecher!
4. Die Bank in Russland, auf die die Überweisung geht, muss doch noch im Nachhinein ermittelbar sein.
Oder Einfach ausgedrückt: Der Phisher ist der Dieb. Der letzte Kontobesitzer, der das Geld abhebt ist mitschuld und Erstattungspflichtig. Kann der letzte Kontobesitzer nicht ermittelt werden, ist dem zwischenüberweiser auch keine Schuld zuzuweisen, da er ja auch Opfer im Sinne des Verbrechens ist. Wenn die (Russische)Bank keine Daten speichert und den Empfänger des geklauten Geldes so schützt, muss diese Bank für den Schaden gerade stehen.
Die Bestrafung wegen "Nichtbesitzens" einer Finanzerlaubnis ist einleuchtend. Denn Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Ihm eine Mittäterschaft und somit die Erstattungspflicht einer empfangenen Summe und deren Weiterleitung anzulasten, halte ich aber nicht für "Richtig". Da kann der Opa nichts für *bemitleidend*. Die Abgezwackte Provision muss er aber selbstverständlich zurück zahlen, da ja Diebesgut und (hoffentlich) noch in seinem Besitzt. Über den Rest hat er ja keine Kontrolle mehr - und er profitierte ja auch nicht davon.
Nur weil die Deutschen so "übergründlich" alles aufzeichnen, soll nun ein naiver, arbeitender älterer Herr auch noch für seine Mühen bestraft werden?
Halte ich für sehr fragwürdig.
Grüsse gary
Was zählt ist nicht wer Recht hat, sondern wer Recht bekommt - und das Justizia die Wahrheit nicht sieht, hat sie eine Augenbinde um ;-)