Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung
Siechfred
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1 Horst0 Felix Riesterer0 gary
Tach.
Mit Pressemitteilung vom 19.03.2008 teilt das BVerfG mit, dass es eine einstweilige Anordnung erlassen hat, welche die Verwendung der auf Vorrat gespeicherten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden stark einschränkt. Zum Nachlesen:
§ 113a TKG Speicherungspflicht für Daten
§ 113b TKG Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten
Während sich das Gericht zu § 113a TKG nicht äußert, um die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegzunehmen, schränkt es den Vollzug von § 113b TKG erheblich ein, nämlich auf schwere Straftaten im Sinne von § 100a StPO (also solche, bei denen bisher schon die Telefonüberwachung angeordnet werden konnte).
Wie das Gericht letztlich insbesondere zu § 113a TKG entscheiden wird, ist völlig offen, die Anordnung ergeht zum Schutz der Bürger vor Nachteilen, falls die Norm für verfassungswidrig erklärt wird.
Siechfred
Tach.
auch ;-)
[..]
Deswegen hat die Bande, die VDS u.a. menschenfeindliche Dinge beschlossen haben, trotzdem mein Vertrauen verloren. So ein Gegeifere um VDS und Bespitzelung, das in der Öffentlichkeit und dann auch noch den BGH zu bemühen, das ist skandalös. Und wer bezahlt die Zeche? Die Gerichtskosten? Gutachten? Berater? Wir alle! Jedenfalls diejenigen, die noch einer ehrlichen Arbeit nachgehen dürfen.
Ich fühle mich verraten und verkauft von diesem elenden Pack. Das geht mir wie einem Minderjährigen, der von seinen Eltern missbraucht wird. An wen soll er sich denn wenden, wenn die Personen des Vertrauens, die Eltern Verbrecher sind!?
Viele Grüße aus der Anstalt,
Hotte
Lieber Horst,
ich muss Dir zustimmen... vorbehaltslos.
Liebe Grüße aus Ellwangen,
Felix Riesterer.
Salve,
Absolutely full ACK...
Bye gary