Thomas Mell: Online-Poker -> jetzt Mahnung (Inkasso)

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Hi,
für mich stellt sich die Frage wie das Unternehmen überhaupt beweisen will das dein Bruder dort gespielt hat.
Alleinig eine Anmeldung mit dessen Personalien und Bankverbindung ist kein Beweis das er es auch war (es könnte sich doch jemand mit fremden Personalien anmelden, Ebay sei dank).
Eine IP wird wohl nach einen halben Jahr nicht mehr nachvollziehbar sein, und wenn doch ist dies auch nicht unbedingt ein Beweis (wenn mehrer Personen den Anschluss nutzen sollten).
Im Grunde kann man sich mit dem Inkassopapier den Allerwertesten abwischen, das ist rechtlich absolut irrelevant.
Erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, sprich Mahnbescheid, (passiert eher selten bei den Inkassotypen, da die ab dann keine Wucherkosten mehr berechnen können) MUß man binnen 14 Tagen reagieren und die Forderung in voller Höhe wiedersprechen.
Wenn der Gläubiger dann immer noch meint seine Forderung vor Gericht durchsetzen zu wollen (was bei der wohl nicht vorhanden Beweislage sehr unwahrscheinlich ist), dann lass Ihn mal machen, schließlich ist der Gerichtsstand beim Schuldner (im Wohnort Deines Bruders). Das hat den Vorteil das für den Gläubiger hohe Kosten anfallen da sein Anwalt anreisen muss. Sollte der Gläubiger im Ausland sitzen, muss er auch noch einen Anwalt vor Ort anheuern. Und das alles für einen sehr unwahrscheinlichen Sieg über alberne 600€?
Und sollte es doch soweit kommen, dann soll Dein Bruder Prozesskostenbeihilfe beim Gericht beantragen. So arm muss man gar nicht sein um die zu bekommen (wenn er Schüler ist sollten die Kosten in voller Höhe übernommen werden).
Spar Dir die Mühe den Inkassofutzi anzuschreiben, das ist die Briefmarke nicht Wert, die können Deinen Bruder Jahrelang anschreiben und von mir aus 10000€ verlangen, das ist Rechtlich absolut Wurst.
Er muss aber unbedingt auf amtliche Schreiben seitens des Gerichts antworten. Sollte er es bis zum Vollstreckungsbescheid (der folgt auf den Mahnbescheid wenn man nicht wiederspricht) kommen lassen, dann hat er ein echtes Problem und der Gläubiger kann Ihn 20 Jahre (oder sogar 30) lang den Gerichtsvollzieher auf die Pelle hetzen.
Ich würde nun folgendermaßen vorgehen:
1. Überhaupt nicht reagieren (bringt eh nichts) und abwarten. Spar Dir den Anwalt, der kann auch erst mal nur (teure) Briefe schreiben die nichts bringen. Die Zeit läuft für deinen Bruder (IP’s verschwinden garantiert im laufe der Zeit).
Da der Gläubiger die Personalien Deines Bruders nur aus dessen Anmeldung haben kann, per IP geht das nur über die Staatsanwaltschaft und die ist garantiert nicht eingeschaltet, dann käme Post vom Gericht und nicht von so einen Inkassodödel...
2. Sollte ein Mahnbescheid ins Haus flattern dann SOVORT wiedersprechen.
3. Und dann kommt garantiert nichts mehr, der Gläubiger hat schlicht und einfach keine Beweise.

Das ist zwar etwas Pokern, dafür aber richtiger Poker ;-))
Solche Fälle sind in meinen Privaten Umfeld etliche male vorgekommen (ist mir auch schon 4-5 mal passiert, da haben sich irgendwelche Typen sonst wo mit meiner Adresse angemeldet und Schweinerein betrieben), da kommt nie etwas vom Gericht (nur bei glasklaren Geschichten).
Die Inkassofutzis kosten dem Gläubiger nur selten etwas (oder sehr wenig). Wenn aber das Gericht ins Spiel kommt wird es teuer, da Gebühren anfallen und ein Anwalt benötigt wird.
Das ist schon Abschreckung genug und wird nur gemacht wenn er sich seiner Sache 100% sicher ist (wer riskiert schon ein paar hundert € um evt. 600€ zu bekommen).

Entspann Dich, die Sache ist locker.

Grüße
Thomas