Slyh: Online-Poker -> jetzt Mahnung (Inkasso)

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Hallo,

Zum einen war die Betrachtung und Rechtslage für Online-Poker letztes Jahr noch etwas anders, da hat sich wohl erst zum Jahresstart 2008 was geändert.

Quellen? Meines Wissens war Glückspiel in Deutschland schon immer verboten,
wenn es nicht explizit gestattet war. Das betrifft auch die Teilnahme.

Insofern dürfte viel dafür sprechen, dass Vertrag eben nicht nichtig ist.

Wenn die Teilnahme illegal war, ist da kein Vertrag zustande gekommen, IMHO.

Zweitens wird das Online-Casino sicherlich alle rechtlichen Mittel in Bewegung setzen, um die Zahlungsverpflichtung rechtlich durchsetzen zu können, denn wenn ein Gericht entscheiden würde, dass dein Bruder nicht zahlen muß, dann wäre dieser Präzedenzfall ein heftiger Rückschlag für das Millionen-Dollar-Geschäft der Online-Casinos. Die haben genug Geld, die Geschichte durch alle Instanzen, die möglich sind, durchzuboxen, sofern es notwendig wird.

Ein Online-Casino, das im Ausland sitzt, wird sehr wahrscheinlich eben nicht
versuchen, vor einem deutschen Gericht irgendwas durchzusetzen. Erstens weil
sie nach deutschem Recht ohnehin illegal arbeiten, zweitens weil sie nichts
beweisen können, drittens weil sie ihre Ansprüche ansonsten wohl kaum an
ein deutsches Inkasso-Unternehmen abgegeben hätten, sondern gleich geklagt
hätten.

Drittens: Das Erteilen eines Abbuchungsauftrags für ein nicht gedecktes Konto ist schlicht und einfach Betrug. Dein Bruder ist also auch noch in der Gefahr, durch ein strafrechtliches Verfahren bei den Eiern gepackt zu werden - das kann noch deutlich unangenehmer werden, als nur die ausstehenden 600 Euro zu zahlen.

Das, wiederum, kann durchaus realistisch sein. Andererseits müßte man hier
wohl den Vorsatz beweisen.
Ich vermute, dass das Schlimmste, was passieren kann, eine Forderung wegen
der durch die zurückgekommenen Abbuchungen entstandenen Bankgebühren sein wird.

Sofern die Absicht besteht, das Geld nicht zahlen zu wollen, geht zu einem Anwalt. Der kostet dann zwar noch zusätzlich, aber er wird euch vermutlich gehörig den Kopf waschen und darlegen, warum Nichtzahlenwollen die ganze Sache nur noch teurer und schlimmer machen wird.

Wenn man sich sicher ist, dass an den Forderungen nichts dran ist, kann man
den Kopf hier durchaus in den Sand stecken, weil, naja, eben an den Forderungen
nichts dran ist. Hierzu wäre ein anwaltlicher Rat (Erstberatung) sicher
nicht verkehrt. Ansonsten kann man auch pokern und auf einen gerichtlichen
Mahnbescheid warten. Den muß man dann beantworten. Und, ja, die Kosten bis
dahin könnten höher werden. Andererseits glaube ich nicht, dass es soweit
überhaupt kommen wird.

Nach meinem Rechtsempfinden ist der Fall sonnenklar: Dein Bruder muß zahlen. Tut er es nicht, wird man ihn juristisch dazu zwingen.

Die Erfahrung lehrt, dass das eigene Rechtsempfinden oftmals deutlich an der
realen rechtlichen Lage vorbei geht. Zumindest ging mir das schon oft so. Im
konkreten Fall halte ich es für unwahrscheinlich, dass überhaupt ein gültiger
Vertrag zustande gekommen ist und -- falls doch -- man diesen höchstwahrscheinlich
nicht nachweisen kann.

Gruß
Slyh