Chris©: nichts?

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Hallo,

Ich weiß, die ersten 400 € sind frei. Wie verhält sich das mit dem Rest der anderen beiden 400 € Jobs betreffend Abzügen? (Mann,Frau,zwei Kiddies).
ganz einfach: die darfst Du gar nicht machen. Und wenn Du dem zweiten oder dritten Arbeitgeber sagst, dass Du bereits einen 400€-Job hast, dann müsste er Dich sozialversuchern.

Das muss doch der erste auch. 30,5 % an die Knappschaft sind absolut kein Pappenstiel.
400 * 0,305 = 122, die der AG dann zusätzlich abdrücken muss.

Er muss nur keine Lohnsteuererklärung abgeben für den "Mini-Jobber". Die Quermeldung bekommt das FA dann von der Knappschaft.

LG
Chris©