einer: nichts?

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Hi Ingo,

Das Amt zahlte bisher 750 Euro im Monat.
Leistungen nach dem SGB 2, oder?

Habe mal ein paar Briefe herausgesucht (unter den ganzen Mahnbescheiden und gerichtlichen Vollstrekungsankündigungen =:-O)
Das Ding heißt: "Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)/ Arbeitslosengeld II"

auch dann hast Du - wenn Du die Anwartschaftszeit erfüllst - nur 3 Monate Sperrzeit für ALG 1 (und 30% Kürzung beim ALG 2).

Die letzte Tätigkeit war genau 363 Tage, deswegen kein volles Jahr (zwei Tage fehlen. Ich hatte noch Guthaben aus dem vorigen Job - genau drei Monate. Verrechnet mit der Eigenkündigung und die daraus resultierende Speerzeit (drei Monate) ergibt genau keinen Anspruch.

Versichert waren wir Privat, da ich in der Schweiz gearbeitet habe.
Oha... Aber deutsche Sozialversicherungsbeoträge abgeführt?

1. Habe ich Jahrelang in Deutschland gearbeitet und dort auch meine Beitgräge abgeführt.

2. Auch in der Schweiz habe ich ALV bezahlt.
Dafür gibt es das schöne Formular E301 (bis man das hat, vergehen schon drei Monate!)

Viele Grüße einer