einer: nichts?

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Hallo Ich,

GAL - magst Du mir mal schreiben, was auf deinem Bewilligungsbescheid steht, um welche Leistung es sich handelt?

"Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)/ Arbeitslosengeld II"

Du bist Deutscher, bzw. wohnst in Deutschland, hast aber in der Schweiz gearbeitet - als Grenzgänger?

Jep oder ja.

Warst Du in Du. oder der Schweiz versichert?

Ja, ich zahlte dort:
AHV         228,- CHF
ALV          45,- CHF
NBU          22,- CHF
PKBL        157,- CHF
Quellsteuer 203,- CHF

Sind Eure Eltern generell für Euch unterhaltspflichtig? Warum wurde die Zahlung des ominösen GAL eingestellt?

Nein, natürlich nicht. Weil es so wie immer bei der GAL läuft: Du bringst alle Unterlagen die sie wollen. Bist zuhause. Dann findest du im Briefkasten einen Brief mit der Aussage es fehle noch dieses und jenes Schriftstück. Du rennst von Pontius bis Pilatus um die neuen Unterlagen zu bekommen und reichst diese ein. Die Woche drauf das selbe Spiel. Dann benötigt das Amt wieder etwas Neues. Die Schwiriegkeit liegt darin, das geforderte Dokument auch zu übermitteln. Gehst du spontan zum Amt, darfst d nicht rein, oder es empängt dich keiner, weil ja jetzt überall an der Türe steht, Vorsprachen _nur_ nach Termin. Rufst du an, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Keiner geht ans Telefon.
2. Es geht jemand an das Telefon, ist aber jemand von so einem Callcenter. Egal, was du mit denen besprichst, es kommt nichts, aber auch gar nichts beim Sachbearbeiter an.
3. Es geht jemand ran, der tatsächlich von der GAL ist (oh welch Glück), um dir dann zu sagen, daß die zuständige Sachbearbeiterin gerade nicht da ist.
Meine Frau hat mal eine(!) Woche am Stück täglich probiert die Dame zu erreichen. Ohne Erfolg.
4. Du darfst mit einem Tonband sprechen.

Wenn du aber ein Dokument nicht einreichst (Das waren die, die Ich wegen Nichterreichbarkeit der Dame gefaxt habe), wird alles gespeert.

Du hast kein ALG I erhalten? Gar nicht, oder erst nach einer Sperrfrist?

Gar keins siehe hier.

Hast Du länger als 18 Monate in der Schweiz gearbeitet (und in Deutschland gewohnt?), wo seid Ihr vorher versichert gewesen - in einer AOK oder anderen gesetzlichen Krankenkasse?

Nein, nur 12 Monate (minus zwei Tage). Vorher bei der IKK, dann wärend der Beschäftigung in CH bei der ÖKK.

Privat versichert sagst Du, in was für einer Krankenkasse? War es wirklich eine private Krankenkasse oder war es eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse - in der Schweiz versichert gewesen oder in Deutschland.

Nein,die ÖKK (Grenzgängermodell)

Nicht aufgeben!

Ohjemine >:-\

So das war mal ein Stoß Informationen.

Grüße einer