Hintergrundsong
Frank
- recht
HeY,
hätte eine Frage, hab gerade ein Video gemacht
hab als Hintergrundsong "Little things" von Good Charlotte
darf ich das ? darf ich das in Youtube stellen ?
danke schon mal
Erstmal, du plenkst
darf ich das ?
Wenn du den Song legal erworben hast, darfst du den natürlich dafür benutzen.
darf ich das in Youtube stellen ?
Die Videoportale haben mit den Verwertungsgesellschaften Verträge geschlossen, was die Veröffentlichen betrifft. Es steht sehr genau beschfrieben in deren AGB. Zusätzlich haben die einen Support, der eine verbindliche Auskunft geben kann.
Grundsätzlich muss für jede Veröffentlichung bezahlt werden, Ansprechpartner sind dabei die GEMA und die GVL, bei gesprochener Kunst (Comedy etc.) auch die VG-Wort
Jetztz hast du ne Menge, wo du nachfragen kannst und eine verbindliche (und damit rechtlich sichere) Antwort auf deine Frage kommst.
Moin!
darf ich das ?
Wenn du den Song legal erworben hast, darfst du den natürlich dafür benutzen.
Der legale Erwerb eines Songs umfaßt für gewöhnlich nur die Erlaubnis, den Song im privaten Rahmen aufzuführen, also für den eigenen Genuß bzw. im Rahmen unentgeltlicher Veranstaltungen für die Erbauung persönlicher Bekannter. Nicht inbegriffen sind hingegen die unbegrenzte Veröffentlichung im Web, egal zu welchem Zweck.
darf ich das in Youtube stellen ?
Die Videoportale haben mit den Verwertungsgesellschaften Verträge geschlossen, was die Veröffentlichen betrifft. Es steht sehr genau beschfrieben in deren AGB. Zusätzlich haben die einen Support, der eine verbindliche Auskunft geben kann.
Solch eine Regelung, wenn sie denn tatsächlich existiert, wäre dann aber komplett etwas anderes als der von dir vorher angesprochene "legale Erwerb" eines Songs.
Grundsätzlich muss für jede Veröffentlichung bezahlt werden, Ansprechpartner sind dabei die GEMA und die GVL, bei gesprochener Kunst (Comedy etc.) auch die VG-Wort
Das ist falshc formuliert. Grundsätzlich muß man für jede Veröffentlichung die notwendigen Verwertungsrechte eingeräumt bekommen. Dass das üblicherweise durch Zahlung von Geld geschieht, bedeutet ja aber nicht, dass das ausschließlich so passieren muß. :)
- Sven Rautenberg
Nicht inbegriffen sind hingegen die unbegrenzte Veröffentlichung im Web, egal zu welchem Zweck.
Es wurde gefragt, ob er die Musik als Hintergrundmusik für sein Video verwenden darf. Von einer Veröffentlichung war dabei nie die rede. Und wenn ich für mich privat einen Video schneide, darf ich sehr wohl jede legal erworbene Musik nutzen.
Um eine Veröffentlichung gings erst im nächsten Satz, den ich extra abgesetzt habe.
Solch eine Regelung, wenn sie denn tatsächlich existiert, wäre dann aber komplett etwas anderes als der von dir vorher angesprochene "legale Erwerb" eines Songs.
Nein, s.o. Das Benutzen als Hintergrundmusik setzt nicht zwangsläufig eine Veröffentlichung vorraus. Deshalb hab ich den Part mit der Veröffentlichung extra abgesetzt.
Das ist falshc formuliert. Grundsätzlich muß man für jede Veröffentlichung die notwendigen Verwertungsrechte eingeräumt bekommen. Dass das üblicherweise durch Zahlung von Geld geschieht, bedeutet ja aber nicht, dass das ausschließlich so passieren muß. :)
Meinst du, das solche Erbsenzählerei mit deinen obigen falschen Aussagen sinnvoll für den OP ist? Ich dneke du hast ihn wesentlich mehr verwirrt als geholfen.
Nein, s.o. Das Benutzen als Hintergrundmusik setzt nicht zwangsläufig eine Veröffentlichung vorraus.
Aber es war wohl offensichtlich so gemeint. Wenn er das bei Youtube reinstellt, sind die Verträge die Youtube mit den verwertungsstellen hat auch erst mal zweitrangig, denn beim Einstellen hat er sich schon strafbar gemacht. Und ob er die Musik legal gekauft hat, spielt auch keine Rolle.
Insofern liegen bei Youtube sehr viele strafbare Handlungen vor, aber von Seiter der Einsteller, nicht von Youtube. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Paul
Wenn er das bei Youtube reinstellt, sind die Verträge die Youtube mit den verwertungsstellen hat auch erst mal zweitrangig,
Achso, diese Verträge sind also ungültig. Das ist mal was neues. Hast du das den Anwälten der Videoportale und der GEMA und GVL schon mitgeteilt? Die wissen das noch nicht. Die sind der Meinung, die geschlossenen Verträge sind in diesem Fall ausreichend. Man ist das gut, das es dich gibt, dadurch haben die jetzt alle was gelernt.
Ohne mich jetzt näher damit zu befassen möchte ich dir doch mal etwas sagen:
1. Man kann durchaus etwas freundlicher schreiben - das tut nicht weh.
2. Es kann ja sein, dass die Verträge so sind, dass YouTube nicht dafür verklagt wird, dass bei ihnen diese Videos/Songs veröffentlicht werden. Aber die Regelung muss nicht auch für denjenigen gelten, der es hochläd, wenn du verstehst was ich meine...
Ohne mich jetzt näher damit zu befassen möchte ich dir doch mal etwas sagen:
- Man kann durchaus etwas freundlicher schreiben - das tut nicht weh.
Ja, deshalb habe ich meinen Ton auch erst beim dritten mal, nachdem meine Aussage in Frage gestellt wurde, geändert.
- Es kann ja sein, dass die Verträge so sind, dass YouTube nicht dafür verklagt wird, dass bei ihnen diese Videos/Songs veröffentlicht werden. Aber die Regelung muss nicht auch für denjenigen gelten, der es hochläd, wenn du verstehst was ich meine...
Ja, das kann so sein, ist aber nicht. Soll ich es noch öfter schreiben? Wer meine Aussage als falsch hinstellt, wie Paul, soll sich gefälligst vorher damit befassen und nicht irgendwas erzählen, was jeglicher Grundlage entbehrt.
1. find ich es nicht nett, als Lügner hingestellt zu werden
2. schadet sowas den Videoportalen, da fälschlicherweise die Uploader als Straftäter hingestellt werden.
Ich find sowas einfach nur zum Kotzen, wenn so ein Klugscheisser ohne Wissen andere diffamiert, nur weil er sich wichtig machen will.
Hallöle.....
geh doch einfach auf http://sonicsquirrel.net/ und lad dir da Open-Music herunter. Die darfst du dann auf jeden Fall so einsetzen.
LG
Justus
geh doch einfach auf http://sonicsquirrel.net/ und lad dir da Open-Music herunter. Die darfst du dann auf jeden Fall so einsetzen.
Wieso sollte ich das tun? Ich brauch keine Musik und will sie auch nirgends einsetzen.
Hallo.
Wieso sollte ich das tun?
Je mehr du dort wärest, desto weniger wärest du hier.
Ich brauch keine Musik und will sie auch nirgends einsetzen.
"Wo man singt, da lass dich nieder, ..."
MfG, at
Hi,
- find ich es nicht nett, als Lügner hingestellt zu werden
- schadet sowas den Videoportalen, da fälschlicherweise die Uploader als Straftäter hingestellt werden.
Ich find sowas einfach nur zum Kotzen, wenn so ein Klugscheisser ohne Wissen andere diffamiert, nur weil er sich wichtig machen will.
Was bist Du denn für ein unflätiger, dummer Troll? Keine Ahnung, aber dicke Backen machen.
In den YouTube AGBs ist *ausdrücklich* vermerkt, daß man als Uploader die Rechte besitzen *muß* (6. Your User Submissions and Conduct). Und für die ganz Doofen ist dort in Absatz E noch verlinkt auf die Community Guidelines, die u.a. *ausdrücklich* darauf hinweisen, daß das auch für die Soundtracks der Videos gilt!
Gruß, Cybaer
Was bist Du denn für ein unflätiger, dummer Troll? Keine Ahnung, aber dicke Backen machen.
Was bist du für einer, der mich grundlos beleidigt? Oder bist du für irgendwem anderen hier der Vormund?
Und für die ganz Doofen ist dort in Absatz E noch verlinkt auf die Community Guidelines, die u.a. *ausdrücklich* darauf hinweisen, daß das auch für die Soundtracks der Videos gilt!
Ja klar. Und du bist jemand, der eine AGB als einzig gottgegebene Regelung ansieht die keine Ausnahmen zulässt. Lass mich raten, du bist Bildzeitungsleser.
Glück auf!
Und für die ganz Doofen ist dort in Absatz E noch verlinkt auf die Community Guidelines, die u.a. *ausdrücklich* darauf hinweisen, daß das auch für die Soundtracks der Videos gilt!
Ja klar. Und du bist jemand, der eine AGB als einzig gottgegebene Regelung ansieht die keine Ausnahmen zulässt.
Warum auch, schließlich "steht [es] sehr genau beschfrieben in deren AGB."
In dem Vertrag, den ich mit youtube schließen würde, und dazu gehören, wenn ich eben nicht auf die schnelle was übersehen habe, erstmal nur die AGB, ist keinem Wort ein weiterer Vertrag zwischen youtube und einer Verwertungsgesellschaft erwähnt, der mir das Hochladen von Musik, an der ich keine entsprechenden Nutzungsrechte habe, gestattet. Sollte ich mich irren, erlöse mich von meinem Irrtum.
Lass mich raten, du bist Bildzeitungsleser.
Was hat das lesen der Bild mit dem lesen der AGB gemein?
Gruß,
der Juve
Hi,
Was bist du für einer, der mich grundlos beleidigt?
Ein freundlicher Kerl mit sonnigem Gemüt, der es nicht ausstehen kann, wenn Leute rumpöbeln - insbesondere wenn man dabei anderen Nichtwissen unterstellt, und selbst nicht so ganz knusper daherkommt.
Und du bist jemand, der eine AGB als einzig gottgegebene Regelung ansieht die keine Ausnahmen zulässt.
Ich sehe gar nichts als gegeben an. Ich stelle nur fest, daß YouTube die Einhaltung gewisser Regeln einfordert - was man nachlesen kann (wenn man sich denn die Mühe macht und sich die Zeit nimmt, anstatt sie zu vergeuden durch das unflätige Posten abstruser Thesen >:->). Diese Regeln verlangen vom User das von mir geschriebene.
Sollte es einen Beleg für deine dem entgegenstehenden obskuren Thesen geben und ich diese in den AGBs/Guidelines/... schlicht übersehen haben, dann poste doch bitte die Stelle mit Angabe der URL. Ich verspreche, daß ich mich öffentlich und in aller Form bei dir entschuldigen werde, für den unwahrscheinlichen Fall, daß Du keinen Müll im Quadrat gelabert hast - in zudem noch unhöflicher Art und Weise.
Lass mich raten, du bist Bildzeitungsleser.
Immerhin: Ein Bildzeitungsleser kann lesen - vermutlich auch AGBs ...
... Du scheinst ja eher auf Bildgeschichten angewiesen zu sein ... >:->
Gruß, Cybaer
PS: Und nein, ich weiß selbst, daß YouTube Abkommen mit (einigen) Rechteinhabern geschlossen hat. Was aber dummerweise nichts mit der Thematik hier zu tun hat. Ansonsten, die Spielregeln sind ja bekannt: Beleg bitte.
Hellihello
HeY,
hätte eine Frage, hab gerade ein Video gemacht
hab als Hintergrundsong "Little things" von Good Charlottedarf ich das ? darf ich das in Youtube stellen ?
Um Multi und Sven zu ergänzen: Nein, darfst Du so ("_normalerweise_") so ohne weiteres nicht. Auf Deiner _eigenen_ Homepage wäre Dir massiver Ärger und teuer teuer früher oder später garantiert.
Aber: doch, denn es ist doch Youtube! Das machen dort zig-Tausende genau so. Wiederbearbeitung, "verarschung" von Videos, Songs, abgefilmte Lifeauftritte, mitgeschnittene TV-Programme, resynchronisierte Kinofilmausschnitte etc.pp. All das ist eigentlich erstmal gar nicht erlaubt. Wie Youtube "das" schafft, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Und wie es eindeutige Verletzungen nicht nur von Urheberrechten sondern auch Persönlichkeitsrechten (abgefilmte Lehrer im Unterricht) "überleben" kann, keine Ahnung. Vielleicht: Wer das Geld hat, hat die Macht. Wer die Macht hat, hat das Recht. Und wer die Medien hat, hat noch mehr Recht. Und wer das Recht hat ... ??? Ich kapiers bis heute nicht.
Dank und Gruß,
Hellihello
erweiterter Titel ...
Dank und Gruß,
Wie Youtube "das" schafft, ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Wie ich geschrieben habe, haben diese Portale mit den Verwertungsgesellschaften Verträge geschlossen. Was ist daran denn so kompliziert, dass du es nicht verstehst? Ich erklär dir den Satz gerne nochmal.
Hallo.
Wie ich geschrieben habe, haben diese Portale mit den Verwertungsgesellschaften Verträge geschlossen.
Die vertreten aber nicht jeden der betroffenen Urheber.
Was ist daran denn so kompliziert, dass du es nicht verstehst?
Vielleicht die Tatsache, dass der aktive Nutzer dennoch das Urheberrecht verletzt, wofür er persönlich belangt werden kann, da er seinerseits keinen solchen Vertrag geschlossen, sondern den mit dem Dienstanbieter durch Verstoß gegen die AGB gebrochen hat. Der Nutzer muss sich nämlich an Gesetz und Recht halten, und nicht an die Verträge anderer. -- Gut, so kompliziert ist das auch nicht, aber für den einen oder ande^w^w schon zu sehr.
MfG, at
Hi,
hätte eine Frage, hab gerade ein Video gemacht
hab als Hintergrundsong "Little things" von Good Charlotte
darf ich das ?
Klar (gemäß UrhG).
darf ich das in Youtube stellen ?
Nein (gemäß YouTube AGB).
Für jedwede Veröffentlichung/öffentliche Aufführung brauchst Du die Rechte.
Wenn Du es auf deiner eigenen Website veröffentlichst, kannst Du ggf. mit einer Verwertungsgesellschaft abrechnen (hier: GEMA)
Gruß, Cybaer