at: Hintergrundsong

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Hallo.

Wie ich geschrieben habe, haben diese Portale mit den Verwertungsgesellschaften Verträge geschlossen.

Die vertreten aber nicht jeden der betroffenen Urheber.

Was ist daran denn so kompliziert, dass du es nicht verstehst?

Vielleicht die Tatsache, dass der aktive Nutzer dennoch das Urheberrecht verletzt, wofür er persönlich belangt werden kann, da er seinerseits keinen solchen Vertrag geschlossen, sondern den mit dem Dienstanbieter durch Verstoß gegen die AGB gebrochen hat. Der Nutzer muss sich nämlich an Gesetz und Recht halten, und nicht an die Verträge anderer. -- Gut, so kompliziert ist das auch nicht, aber für den einen oder ande^w^w schon zu sehr.
MfG, at