Nicht inbegriffen sind hingegen die unbegrenzte Veröffentlichung im Web, egal zu welchem Zweck.
Es wurde gefragt, ob er die Musik als Hintergrundmusik für sein Video verwenden darf. Von einer Veröffentlichung war dabei nie die rede. Und wenn ich für mich privat einen Video schneide, darf ich sehr wohl jede legal erworbene Musik nutzen.
Um eine Veröffentlichung gings erst im nächsten Satz, den ich extra abgesetzt habe.
Solch eine Regelung, wenn sie denn tatsächlich existiert, wäre dann aber komplett etwas anderes als der von dir vorher angesprochene "legale Erwerb" eines Songs.
Nein, s.o. Das Benutzen als Hintergrundmusik setzt nicht zwangsläufig eine Veröffentlichung vorraus. Deshalb hab ich den Part mit der Veröffentlichung extra abgesetzt.
Das ist falshc formuliert. Grundsätzlich muß man für jede Veröffentlichung die notwendigen Verwertungsrechte eingeräumt bekommen. Dass das üblicherweise durch Zahlung von Geld geschieht, bedeutet ja aber nicht, dass das ausschließlich so passieren muß. :)
Meinst du, das solche Erbsenzählerei mit deinen obigen falschen Aussagen sinnvoll für den OP ist? Ich dneke du hast ihn wesentlich mehr verwirrt als geholfen.