Nein, s.o. Das Benutzen als Hintergrundmusik setzt nicht zwangsläufig eine Veröffentlichung vorraus.
Aber es war wohl offensichtlich so gemeint. Wenn er das bei Youtube reinstellt, sind die Verträge die Youtube mit den verwertungsstellen hat auch erst mal zweitrangig, denn beim Einstellen hat er sich schon strafbar gemacht. Und ob er die Musik legal gekauft hat, spielt auch keine Rolle.
Insofern liegen bei Youtube sehr viele strafbare Handlungen vor, aber von Seiter der Einsteller, nicht von Youtube. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Paul