Cybaer: Geschützter Hintergrundsong auf YouTube nicht erlaubt

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Hi,

Was bist du für einer, der mich grundlos beleidigt?

Ein freundlicher Kerl mit sonnigem Gemüt, der es nicht ausstehen kann, wenn Leute rumpöbeln - insbesondere wenn man dabei anderen Nichtwissen unterstellt, und selbst nicht so ganz knusper daherkommt.

Und du bist jemand, der eine AGB als einzig gottgegebene Regelung ansieht die keine Ausnahmen zulässt.

Ich sehe gar nichts als gegeben an. Ich stelle nur fest, daß YouTube die Einhaltung gewisser Regeln einfordert - was man nachlesen kann (wenn man sich denn die Mühe macht und sich die Zeit nimmt, anstatt sie zu vergeuden durch das unflätige Posten abstruser Thesen >:->). Diese Regeln verlangen vom User das von mir geschriebene.

Sollte es einen Beleg für deine dem entgegenstehenden obskuren Thesen geben und ich diese in den AGBs/Guidelines/... schlicht übersehen haben, dann poste doch bitte die Stelle mit Angabe der URL. Ich verspreche, daß ich mich öffentlich und in aller Form bei dir entschuldigen werde, für den unwahrscheinlichen Fall, daß Du keinen Müll im Quadrat gelabert hast - in zudem noch unhöflicher Art und Weise.

Lass mich raten, du bist Bildzeitungsleser.

Immerhin: Ein Bildzeitungsleser kann lesen - vermutlich auch AGBs ...
... Du scheinst ja eher auf Bildgeschichten angewiesen zu sein ... >:->

Gruß, Cybaer

PS: Und nein, ich weiß selbst, daß YouTube Abkommen mit (einigen) Rechteinhabern geschlossen hat. Was aber dummerweise nichts mit der Thematik hier zu tun hat. Ansonsten, die Spielregeln sind ja bekannt: Beleg bitte.

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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)