Dann ist doch alles in Ordnung. Wo "bis zu" draufsteht, ist auch nur "bis zu" drin.
Hier ist das Ganze im Einzelfall zu prüfen. Es kann sein, dass ein Richter 11 als genügend ansehen würde aber auch, dass es nicht reicht.
Die Formulierung "bis zu" schützt ein wenig aber nicht Grenzenlos.
Sowas fällt in die gleiche Sparte wie Lockvogelangebote. Man darf den Kunden nicht auf jede Art und Weise zum Vertragsabschluss verleiten. Irgendwo sind dort Grenzen. Sei es der Verbraucherschutz oder das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb...
Die Frage ist natürlich, wie wahr/genau dieser 11.000er Wert ist.
Ich hatte so ein Problem mal mit meinem mobilen Internet. Ich habe ihnen immer deutlicher klar gemacht, dass ich nicht zahlen werde, weil nur ca 0,8 von den beworbenen "bis zu 3,6MBit" und den - vom Händler - als mindestens versprochenen 1,5MBit erreicht wurden.
Als ich dann per Einschreiben mit einer negativen Feststellungsklage gedroht habe und alle Lastschrifteinzüge des Providers von meinem Konto blockiert habe haben sie eingelenkt.
Schau mal hier nach: http://www.juraforum.de/ da wurde mal über diesen Sachverhalt diskutiert - weis aber nciht mehr ob sie zu einem Schluss kamen.
Also ich würde mir das nicht gefallen lassen, aber auf jeden Fall erst mal mit den Leuten reden versuchen. Vielleicht geht sich eine Preisminderung aus.
mfg
Alex