Nicole: Abzocke im Internet

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Hallo,

wenn eine bekannte Online-Redaktion über ein Internet-Angebot positiv berichtet, wobei dieses Angebot mehr als offensichtlich Bauernfängerei ist, kann dann im Schadensfall diese Redaktion nicht irgendwie auch haftbar gemacht werden? Sozusagen als Lockvogel-Haftung für dieses dubiose Angebot.

Es handelt sich "typischerweise" um bild.de(ja ich weiss, aber das ist nicht die Frage und andere Redaktionen berichten genbau so darüber).

Auf einer Seite die kurioserweise ausgerechnet auch einen Artikel aufweist über Betrügereien bei Ebay, prangt eben dieser besagte Werbeartikel unter dem Deckmantel eines normalen (positiven)Artikels.

Es handelt sich um www.hammerdeal.de /bidster.com. Eine Firma, auch wenn Bild so tut als wären es zwei.

Besonders die angeblichen erfolgreich beendeten Auktionen mit biz zu 99% unter Wert, als Lockmittel, finde ich eine Frechheit und zeigt wie dumm/leichtgläubig ein normaler User im Netz ist:

http://www.hammerdeal.de/t_auctions_ended.php

Der besagte Artikel:
http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2008/05/15/hammerdeal-rueckwaertsauktion/onlineportal-rueckwaertsauktion-hammerdeal,geo=4540634.html

Nikki