at: Sowas meine ich....... !!!

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Hallo.

Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem.

Und wenn mich der Nachbar von seinem Grundstück aus fotografieren lässt, oder ich sogar freie Sicht von meinem eigenen Grundstück aus habe?
MfG, at