rapsody: Fotos machen egal wo?

Hi,

ich bin gerne mit meiner Digicam unterwegs und mache natürlich auch mal den einen oder anderen Schnappschuss.
Ich fotografiere gerne dinge aus der Natur, manchmal wachsen die Dinge auf fremden Grundstücken die ich dann von der Straße aus Fotografiere. Natürlich nur die Pflanze sonst soweit nichts was unbedingt auf den Standort schließt (ausser man Wohnt dort, dann wird man es wahrscheinlich erkennen).

Aber wie sieht sowas rechtlich aus? Obwohl die Pflanze/Natur/Fauner jemanden gehört, gehört mir das Bild und habe ich alleine rechte darauf?
Was passiert wenn jemand erkennt:"Ey, dass ist doch mein Apfelbaum!"?

Oder darf man wirklich nur mal ebend einen Baum am Strassenrand Fotografieren?

Danke euch.... rapsody

--
..alles Verstanden? Ten-Four!
  1. Aber wie sieht sowas rechtlich aus? Obwohl die Pflanze/Natur/Fauner jemanden gehört, gehört mir das Bild und habe ich alleine rechte darauf?

    Du darfst in Sachen Fauna und Flora grundsätzlich alles fotografieren, was von öffentlichen Wegen aus einsehbar ist, und das Bild gehört natürlich auch dir.

    1. Grüße,

      Aber wie sieht sowas rechtlich aus? Obwohl die Pflanze/Natur/Fauner jemanden gehört, gehört mir das Bild und habe ich alleine rechte darauf?

      Du darfst in Sachen Fauna und Flora grundsätzlich alles fotografieren, was von öffentlichen Wegen aus einsehbar ist, und das Bild gehört natürlich auch dir.

      beinhaltet der Begriff "Fauna" zufällig grundstückbesitzer^^?

      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-
      Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
      http://www.sexgott-or-not.com/?test=428054
      1. Du darfst in Sachen Fauna und Flora grundsätzlich alles fotografieren

        beinhaltet der Begriff "Fauna" zufällig grundstückbesitzer^^?

        Deiner Aussprache nach zu urteilen hast du ihn wohl beim Aufguss geknippst. Ergo: nein.

        Roland

        --
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      2. Hallo.

        beinhaltet der Begriff "Fauna" zufällig grundstückbesitzer^^?

        Nur anderswo.
        MfG, at

    2. Du darfst in Sachen Fauna und Flora grundsätzlich alles fotografieren, was von öffentlichen Wegen aus einsehbar ist, und das Bild gehört natürlich auch dir.

      Wenn du meine Haustiere fotografierst und das Bild dann weiterverwertest, habe ich da ein Wörtchen mitzureden. Wie das mit Pflanzen ist, weiss ich nicht, aber selbst da halte ich es für problematisch. Wenn ich einen Garten habe, der jedes Jahr einen Preis abräumt und dann einer kommt, der den fotografiert und dann vielleicht an einen Kalenderhersteller verkauft, wird es Ärger geben.

      1. Wenn ich einen Garten habe, der jedes Jahr einen Preis abräumt und dann einer kommt, der den fotografiert und dann vielleicht an einen Kalenderhersteller verkauft, wird es Ärger geben.

        Nein, es sei denn, du kannst den Richter überzeugen, deine (von der Straße einsehbare) Blumenanordnung hätte die für ein Kunstwerk nötige Schöpfungshöhe.

  2. Hi,

    Aber wie sieht sowas rechtlich aus? Obwohl die Pflanze/Natur/Fauner jemanden gehört, gehört mir das Bild und habe ich alleine rechte darauf?

    Dank deines Rechtes am eigenen Bild darfst du das so. Anders sieht es bei Logos und Werken anderer aus, hier darf nicht ohne weiteres alles verwendet werden. (afaik)

    Solltest du die Fotos gewerblich nutzen wollen, dann frag doch einfach die Anwohner. Vermutlich werden sie voller stolz lächeln und du brauchst dir um nichts Gedanken machen. Dann bist du auf der doppelt sicheren Seite und machst vielleicht einem alten Vorgartenrentner eine Freude ;-)

    Gruß,
      seb

    1. Hallo,

      Aber wie sieht sowas rechtlich aus? Obwohl die Pflanze/Natur/Fauner jemanden gehört, gehört mir das Bild und habe ich alleine rechte darauf?
      Dank deines Rechtes am eigenen Bild darfst du das so.

      Lies bitte mal diesen Artikel, oder zumindest den Anfang davon:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

      Gruß
      Slyh

    2. Moin,

      Dank deines Rechtes am eigenen Bild darfst du das so.

      Der Begriff "Recht am eigenen Bild" bezieht sich - jedenfalls in D, das mag anderswo anders sein - auf Dein Recht auf Bilder, die Dich zeigen. Es geht nicht um Bilder, die Du gemacht hast (so habe ich Deinen Satz verstanden).
      Bäume und Pflanzen haben sicherlich kein solches Persönlichkeitsrecht. Ich schließe aber nicht aus, dass ein besonders ambitionierter Gärtner, der etwa in langjähriger Pflege seinen Buchsbaum so beschnippelt hat, dass er jetzt aussieht wie irgendein bestimmtes Bauwerk oder so was das Recht an Bild seines Baumes "verdient" hat. Zudem sollte bei der Abbildung von Pflanzen, Landschaften etc nicht außer Acht gelassen werden, dass hierbei auch die Privatsphäre des Grundstückseigentümers betroffen sein könnte.

      Solltest du die Fotos gewerblich nutzen wollen, dann frag doch einfach die Anwohner.

      ACK

      Gruß

      Swen

      1. Hi,

        oha, ich bedanke mich für die Belehrung. Glaubte dort mal recht ausführlich unterrichtet worden zu sein, aber dann habe ich meinen "Lehrer" wohl falsch gelauscht (oder er mich falsch gelehrt). Zumindest was die Begrifflichkeit betrifft...

        Danke, ich lese jetzt ;-)

        Gruß,
          seb

  3. HI there,

    Oder darf man wirklich nur mal ebend einen Baum am Strassenrand Fotografieren?

    Das ist von Land zu Land verschieden, wobei, den Apfelbaum darfst Du vermutlich überall fotografieren, bei Bauwerken siehts schon etwas anders aus.  Details findest Du in der Wikipedia, schau nach unter "Panoramafreiheit"...

  4. [Hallo]

    ich danke euch für eure anteilnahme an meiner frage.
    Es dreht sich wirklich nur um Foros die kaum zu lokalisieren sind, aber wenn doch möchte ich keinen ärger bekommen.
    Ich möchte meine Fotos Lizenzfrei für andere User auf meine Webseite stellen... da ich aus erfahrung weiß, wie doof und teuer es ist Fotos mit Lizenz zu kaufen...

    Hier wär dann ein Foto aus der art:

    Niemand weiß wo ich das Foto erstellt habe, aber was wenn doch und ich stelle es Lizenfrei auf meine Homepage?

    --
    ..alles Verstanden? Ten-Four!
    1. Niemand weiß wo ich das Foto erstellt habe, aber was wenn doch und ich stelle es Lizenfrei auf meine Homepage?

      Wenn du sicher sein willst, frag einen Anwalt. Hier bekommst du keine rechtsberatung, weil es schlichtweg nicht erlaubt ist, eine zu geben in einem Forum ;)

    2. Nachtrag. Wenn es kein Privatgrund ist, den du fotografierst, dürfte es eh keine Probleme geben, da es sich ja um Allgemeingut handelt (zumindest nach meiner Aufassung). Bei Privatgrund dürfte es wirklich problematisch werden, da es eben _privat_ ist.

      1. Hi there,

        Nachtrag. Wenn es kein Privatgrund ist, den du fotografierst, dürfte es eh keine Probleme geben, da es sich ja um Allgemeingut handelt (zumindest nach meiner Aufassung). Bei Privatgrund dürfte es wirklich problematisch werden, da es eben _privat_ ist.

        Dürfte schwer werden bei dem Bild den für Privatgrund nötigen Besitznachweis zu führen;)

        Im Ernst, IANAL aber was soll da bei dem Grünzeug problematisch werden? Wenn Du nicht einmal mehr solche Bilder ins Netz stellen darfst, was willst Du denn dann noch fotographieren und ins Netz stellen dürfen? Die eigenen Füße aber nur so hingestellt, daß man den Hersteller des Parkettbodens nicht erkennt, um nicht das Urheberrecht am Parkettboden zu verletzen? Vorsicht gut und schön, aber man kann alles übertreiben. Es gibt kein Werknutzungs- oder Urheberrecht an Unkraut;)

        1. Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit. Das duerfte man aber ja ohne weiteres, wenn das Bild zur freien Verfuegung ins Netz gestellt wird.

          Ich kann mir grad aber auch nur schwer vorstellen, dass solche Nahaufnahmen, wie die hier gezeigte, Probleme verursachen. Aber wirklich Auskunft geben, kann wohl nur ein Anwalt. Man hat schon Pferde kotzen sehen... Vor der Apotheke!

          1. Hi there,

            Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit.

            Das könntest Du aber trotzdem nicht verhindern. Entscheidend ist, ob das, was jemand von Deinem Garten photographiert, von einer allgemein zugänglichen Position passiert. Er darf also theoretisch nicht auf eine Leiter klettern etc. Ich zitiere in dem Zusammenhang aus dem von mir schon erwähnten Eintrag in der Wikipedia zum Thema Panoramafreiheit:

            "Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten."

            1. Hi,

              "Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten."

              Also ne Hecke drumrum und wenn da ne Kameralinse durchlugt, verklagen. Den Gaertner, der nen Loch in die Hecke geschnippelt hat entlassen und mit nem Auto die Fussgaengerbruecke nebenan, von der aus man in meinen Garten schauen kann, zu Klump fahren. :)

              1. Hi there,

                Also ne Hecke drumrum und wenn da ne Kameralinse durchlugt, verklagen.

                Dann wirst Du Dich halt darüber aufregen, daß jemand Deine Hecke fotographiert;)

            2. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke,

              Das würde aber genau auf das Beispiel mit einem preisgekrönten Garten zutreffen. Ebenso wie eine Hausfassade, die künstlerisch gestaltet ist. Selbst auf eine spezielle Züchtung einer Pflanze, die nicht frei verkäuflich ist. Spezialzüchtungen, eigene Züchtungen u.ä.

              Hier wird wohl wieder die Schöpfungshöhe entscheidend sein, die aber bei einer Vorarbeit von Monaten bis Jahren z.B. für einen Garten, durchaus gegeben sein dürfte. Zumindest wenn es kein 08/15-Blumenbeet ist.

              Ansonsten fotografiere ich ab sofort jeden Garten, der mir gefällt und bring Ende des Jahres einen Katalog raus.

              1. Hi there,

                § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke,

                Das würde aber genau auf das Beispiel mit einem preisgekrönten Garten zutreffen. Ebenso wie eine Hausfassade, die künstlerisch gestaltet ist. Selbst auf eine spezielle Züchtung einer Pflanze, die nicht frei verkäuflich ist. Spezialzüchtungen, eigene Züchtungen u.ä.

                Ja, aber entscheidend ist, daß es, selbst wenn es urheberrechtlich schützbar ist (was bei einem Garten gleich welcher Art imho nicht der Fall ist, aber sei's drum es ist in dem Fall eben egal), dann auch kommerziell frei verwertbar ist, wenn es von öffentlichen Plätzen oder Wegen frei einsehbar und bleibend ist.

                Hier wird wohl wieder die Schöpfungshöhe entscheidend sein, die aber bei einer Vorarbeit von Monaten bis Jahren z.B. für einen Garten, durchaus gegeben sein dürfte. Zumindest wenn es kein 08/15-Blumenbeet ist.

                Ein Blumenbeet ist kein Garten und ist nach dem Gesetz dann auch uU wirklich vor dem Fotografiertwerden resp. der Verwertung (um die geht es imho ja letzten Endes, Fotografieren kannst Du, was Du willst - ob jetzt die Zurschaustellung im Web schon eine Verwertung ist ist wieder eine andere Frage), wenn es nur temporär auf- oder sogar ausgestellt ist.
                Bei Bauwerken und ähnlichem ist der Fall noch klarer, wenn's da steht, dann darfst Du es auch verwertend fotografieren, solange Du das Foto von einem öffentlichen Platz aus machst. Kein Mensch kann Dich also zB rechtlich daran hindern, einen Kalender oder Bildband mit von Hundertwasser erbauten Häusern und Gebäuden zu machen.

                Ansonsten fotografiere ich ab sofort jeden Garten, der mir gefällt und bring Ende des Jahres einen Katalog raus.

                Genau darum geht es und in dem Sinne: mach nur, aber verrenk' Dich dabei nicht ;) ...

                1. Hallo.

                  Bei Bauwerken und ähnlichem ist der Fall noch klarer, wenn's da steht, dann darfst Du es auch verwertend fotografieren, solange Du das Foto von einem öffentlichen Platz aus machst. Kein Mensch kann Dich also zB rechtlich daran hindern, einen Kalender oder Bildband mit von Hundertwasser erbauten Häusern und Gebäuden zu machen.

                  Gerade in diesem speziellen Fall wäre ich mir da nicht so sicher, denn der gute Mann war kein Architekt, sondern Künstler. Hast du zufällig ein Urteil oder einen juristischen Kommentar, der deine Ansicht stützt?
                  MfG, at

                  1. Bei Bauwerken und ähnlichem ist der Fall noch klarer, wenn's da steht, dann darfst Du es auch verwertend fotografieren, solange Du das Foto von einem öffentlichen Platz aus machst. Kein Mensch kann Dich also zB rechtlich daran hindern, einen Kalender oder Bildband mit von Hundertwasser erbauten Häusern und Gebäuden zu machen.

                    Gerade in diesem speziellen Fall wäre ich mir da nicht so sicher, denn der gute Mann war kein Architekt, sondern Künstler. Hast du zufällig ein Urteil oder einen juristischen Kommentar, der deine Ansicht stützt?

                    http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

                    1. Hallo.

                      http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

                      Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.
                      MfG, at

                      1. http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

                        Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.

                        Nur gegen Fotos die nicht unter Panoramafreiheit oder eine sonstige Schranke des UrHG fallen.

                        1. Hallo.

                          http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

                          Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.

                          Nur gegen Fotos die nicht unter Panoramafreiheit oder eine sonstige Schranke des UrHG fallen.

                          Wie unschwer zu erkennen, ging es um einen konkreten Fall.
                          MfG, at

                      2. Hi there,

                        http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

                        Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.
                        MfG, at

                        Ja, aber nur deshalb, weil die Fotos von einem Fenster des gegenüberliegenden Hauses gemacht wurden und nicht von der Strasse. Wäre letzteres der Fall gewesen, gäbe es auch keine Unterlassungsansprüche...

                        1. Hallo.

                          Ja

                          Danke.
                          MfG, at

                      3. Moin,

                        Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.

                        Die in dem Wikipediaartikel verlinkte Aufsatz von RA Seiler lässt vermuten, dass die Frage von Schadensersatz allein an der fehlenden Aktivlegitimation gescheitert ist. Grundsätzlich sollte man in D (als Rechteinhaber, genauer: als Inhaber der (ausschließlichen) Nutzungsrechte) also auch noch Schadensersatz geltend machen können. Der Wikipediaartikel ist m.E. insoweit irreführend.

                        Gruß

                        Swen

                        1. Hallo.

                          Der Wikipediaartikel ist m.E. insoweit irreführend.

                          Ich hatte die weiterführende Literatur inzwischen gelesen. Dennoch vielen Dank für die Einschätzung.
                          MfG, at

                  2. Hallo.

                    Bei Bauwerken und ähnlichem ist der Fall noch klarer, wenn's da steht, dann darfst Du es auch verwertend fotografieren, solange Du das Foto von einem öffentlichen Platz aus machst. Kein Mensch kann Dich also zB rechtlich daran hindern, einen Kalender oder Bildband mit von Hundertwasser erbauten Häusern und Gebäuden zu machen.

                    Gerade in diesem speziellen Fall wäre ich mir da nicht so sicher, denn der gute Mann war kein Architekt, sondern Künstler. Hast du zufällig ein Urteil oder einen juristischen Kommentar, der deine Ansicht stützt?
                    MfG, at

                    Paragraphen gelten auch ohne Urteile und die Panoramafreiheit wurde oft genug erwähnt. Finden tut man die Regelung im ebenfalls bereits erwähnten § 59 UrHG in den von Werken die Rede ist, was Kunstwerke einschließt.

                    1. Hallo.

                      Paragraphen gelten auch ohne Urteile

                      Mir ging es um die Auslegung.
                      MfG, at

          2. Hi,

            Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit. Das duerfte man aber ja ohne weiteres, wenn das Bild zur freien Verfuegung ins Netz gestellt wird.

            Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem. Sämtliche Prozesse (z.B. Hausbesitzer gegen Services a la Google Maps mit lokalen Ansichten oder "bösen Buben", die ihr Firmengebäude nicht im TV-Magazin sehen wollten) sind verloren gegangen. Die Rechtslage ist hier auch eindeutig.

            Solange der Garten also kein Kunstwerk und öffentlich einsehbar und ...
            ... und Gärtner, Besitzer & Co. nicht zu erkennen sind.

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
            1. Hallo.

              Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem.

              Und wenn mich der Nachbar von seinem Grundstück aus fotografieren lässt, oder ich sogar freie Sicht von meinem eigenen Grundstück aus habe?
              MfG, at

              1. Hi,

                Und wenn mich der Nachbar von seinem Grundstück aus fotografieren lässt, oder ich sogar freie Sicht von meinem eigenen Grundstück aus habe?

                Auch vom Heißluftballon aus, aus der Kanalisation (mit Periskop) oder sonstwo, du geduldet bist. (Nur um etwaige weitere "Fragen" deinerseits zu verhindern. ;->)

                Gruß, Cybaer

                --
                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
                1. Hallo.

                  Und wenn mich der Nachbar von seinem Grundstück aus fotografieren lässt, oder ich sogar freie Sicht von meinem eigenen Grundstück aus habe?

                  Auch vom Heißluftballon aus, aus der Kanalisation (mit Periskop) oder sonstwo, du geduldet bist. (Nur um etwaige weitere "Fragen" deinerseits zu verhindern. ;->)

                  Danke, die Frage wurde praktischerweise gemeinsam mit einer anderen geklärt. Schon ein seltsamer Begriff, dieser öffentliche Raum.
                  MfG, at

            2. Hi,

              Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit. Das duerfte man aber ja ohne weiteres, wenn das Bild zur freien Verfuegung ins Netz gestellt wird.

              Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem.

              Wenn beim Fotografieren ein Hausrecht verletzt wurde, ändert das nichts daran, ob die Fotos veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Es gibt aber eine (umstrittene) Entscheidung nach der Fotos nicht kommerziell verwendet werden dürfen, wenn das Fotografieren verboten war.

              1. Hi,

                Es gibt aber eine (umstrittene) Entscheidung nach der Fotos nicht kommerziell verwendet werden dürfen, wenn das Fotografieren verboten war.

                Kann ich nachvollziehen, denn es ist ein allg. Rechtsgrundsatz, daß aus einer illegalen Handlung kein legale Aktion hervorgehen kann.

                Gruß, Cybaer

                --
                Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
                (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
    3. Hallo.

      Hier wär dann ein Foto aus der art:

      Du solltest zukünftig eine kürzere Belichtungszeit wählen, damit dir das Motiv nicht wieder zuwuchert.
      MfG, at

  5. Bezieht sich deine Frage nur auf Deutschland oder auch sonstwo, zb, Reisen?
    In manchen Ländern gibts da nämlich unerwartet Probleme. Das falsche Haus in Dubai zb. zu fotografieren kann sehr schnell zu einer Festnahme führen.

    Ina

    1. Das falsche Haus in Dubai zb. zu fotografieren kann sehr schnell zu einer Festnahme führen.

      Dann mach mal ein paar Detailfotos von Kasernen, anderen militäreischen Einrichtungen (nicht abwegig, es gibt genug Leute, die auf sowas stehen) oder gar dem Regierungsgebäude in Berlin. Du wirst schnell feststellen, es ist nicht nur in Dubai so.

      1. Das falsche Haus in Dubai zb. zu fotografieren kann sehr schnell zu einer Festnahme führen.

        Dann mach mal ein paar Detailfotos von Kasernen, anderen militäreischen Einrichtungen (nicht abwegig, es gibt genug Leute, die auf sowas stehen) oder gar dem Regierungsgebäude in Berlin. Du wirst schnell feststellen, es ist nicht nur in Dubai so.

        Was Kasernen betrifft kann sein, aber Regierungsgebäude?
        http://cziltheis.com/berlin/

        Ich denke auch gerade solche Sachen stehen dem Bürger wohl mehr zu als andere zu fotografieren, schliesslich gehört jedem Bürger ein Teil davon genaugenommen. Und irgendwelche Sicherheitsaspekte, denke ich, kommen auch nicht zum tragen, da die Stadt Berlin ja selbst auch ganz gut mit Bildern/Kalendern/Postkarten daran verdienen.

        Ina

  6. Hallo rapsody,

    auch wenn hier manche meinen ein Recht auf Fotos vom eigenen Hamster o.ä. zu haben, aus der Eigenschaft Eigentümer zu sein, ergibt sich kein Recht an Fotos vom Eigentum. Wer anderer Meinung ist, soll versuchen das zu belegen.

    Du darfst fast alles fotografieren, auch Menschen, von jedem beliebigem Punkt aus.
    Gesetzliche Ausnahme gibt es nur drei:

    • Kunstwerke, die Du nur im Rahmen der Privatkopie (§ 53 UrHG) oder Panoramafreiheit ($ 59 UrHG) fotografieren darfst. Aber auch eine noch so exklusive Züchtung einer Pflanze ist kein Kunstwerk.
    • Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB).
    • Sicherheitsaspekte

    Das einzige was noch passieren kann ist, daß der Eigentümer des Grundstücks auf dem Du stehst Dir das Fotografieren verbietet oder von Bedingungen abhängig macht, dazu hat er das Recht.

    Beim Veröffentlichen der Fotos ändert sich ein wenig, bei Fotos von Menschen sogar viel, aber darum geht es Dir nicht. Bei Fotos von Pflanzen gäbe es nur Probleme, wenn die Pflanzen ein vom Menschen geschaffenes Kunstwerk darstellen (z.B. weil sie zu einer Skulptur geformt wurden) oder Teil eines Kunstwerks sind, dann dürften die Fotos wieder nur im Rahmen der Panoramafreiheit veröffentlicht werden.

    1. Hi,

      • Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB).

      Allerdings möchte der OP die Bilder sehr wohl veröffentlichen. Somit sind auch Bilder von Menschen tabu, wenn sich diese nicht in ihrer Intimsphäre bewegen (und sie erkennbar sind, etc.).

      Gruß, Cybaer

      --
      Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
      (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
      1. Hi,

        • Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB).

        Allerdings möchte der OP die Bilder sehr wohl veröffentlichen. Somit sind auch Bilder von Menschen tabu, wenn sich diese nicht in ihrer Intimsphäre bewegen (und sie erkennbar sind, etc.).

        Erstens bin ich darauf eingegangen, wenn auch unspezifisch, da ausdrücklich nur von Pflanzen die Rede war und zweitens gibt es für das was Du schreibst wieder Ausnahmen. Menschen, die sich auf Bildern wiederfinden, auf denen eine Pflanze das objektiv "gewollte" Motiv ist, sind wahrscheinlich Beiwerk. Wenn sie Beiwerk sind, dürfen sie auch erkennbar sein und man darf das Bild dennoch veröffentlichen. Zu finden im § 23 KunstUrHG, der die Ausnahmen zu § 22 beinhaltet.