split.s: Werkvertrag

Hi,

Ich habe ein gewerbe angemeldet für Wörtlich: "Betrieb einer Internetcommunity und verkauf und vermittlung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften und Werbung."

Nun habe ich kürzlich etwas für jemanden anderen gemacht und hierfür nun einen Werkvertrag angeboten bekommen, quasi als Dankeschön für die gute Arbeit. Dies war vorher nicht vereinbart. Vergütet wurde die Hilfe bei der Erstellung einer Datenbank für ein Unternehmen. Ich habe also für eine Firma gearbeitet.
Dabei ging es weniger um technische Aufgaben, sondern lediglich darum, die Datenbank mit Inhalt (Wirtschaftsdaten) zu füttern.
Der Werkvertrag umfasst ca. 130 Euro.

Nun meine Frage: Wie ist das eigentlich zu buchen? Als "Umsatz" kann ich das ja wohl schlecht bei meiner Gewerbeanmeldung verbuchen. Eine kurzfristige Änderung des Gewerbes kostet mich 20 Euro, lohnt sich demnach also nicht für die paar Euros.

  1. Also normalerweise würde man doch eher einfach als Selbstständig gelten und dann auf Rechnung arbeiten oder??
    das heißt du würdest jemand anderem eine Rechnung über die erbrachte Leistung (mit Angabe des Zeitraums) schreiben.
    Wieso ist das ein Werkvertrag - wenn er vorher nicht ausgemacht wurde macht das doch gar keinen sinn oder?
    Ein Werkvertrag sagt ja aus das nicht das wie zu bezahlen ist sondern das Vollbrachte Werk..

    Du musst den Werkvertrag ja nicht über dein Gewerbe laufen lassen.
    also das kann ja Nebenjob mäßi9g gehen oder nicht?

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen...

    Leuchtende Grüße

    Stefan

    1. Hallo,

      wenn er selbstständig ist und auf Rechnung etwas macht kann das doch ein Werkvertrag sein. Es kann auch ein Dienstleistungsvertrag sein oder ein Kaufvertrag - eben je nachdem was er macht.

      Es muss auch vorher nicht ausgemacht worden sein.
      Wurde nichts ausgemacht, so wird es rechltich gesehen das sein, was am besten passt - hier evtl der Werkvertrag.

      Wegen dem Gewerbe.
      Wenn du irgendetwas machst, was grob in die Rcihtung zu tun hat. Also zB eine Community für Web-Developement und du in dem Rahmen diese Leistung erbracht hast, ist das meiner Meinung nach Gewerberechtlich OK, solange du das nicht zu sehr in den Vordergrund (Haupteinnahmequelle) bringst. Natürlich kannst du - auch jetzt im Nachhinein - dein bestehendes Gewerbe sohingehend ändern, dass es richtig rein passt.
      Ohne die änderung wird es eine Nebentätigkeit sein, was auch nicht weiter problematisch ist. (Nur aufpassen solltest du wenn dein hauptgewerbe absolut nichts damit zu tun hat und es auch sonnst nicht reinpasst.)

      Dieses Wissen zum Gewerbe habe ich aus Österreich - ich weis nicht wie groß der Unterschied zum deutschen Recht ist. Dürfte aber als grobe Orientierung reichen.

      gruß
      Alex

      1. Moin!

        wenn er selbstständig ist und auf Rechnung etwas macht kann das doch ein Werkvertrag sein. Es kann auch ein Dienstleistungsvertrag sein oder ein Kaufvertrag - eben je nachdem was er macht.

        Es muss auch vorher nicht ausgemacht worden sein.
        Wurde nichts ausgemacht, so wird es rechltich gesehen das sein, was am besten passt - hier evtl der Werkvertrag.

        Ich würde, wenn ich es mir aussuchen könnte, nie freiwillig einen Werkvertrag schließen, sondern immer den Dienstvertrag vorziehen. Bei einem Werkvertrag wird die Lieferung eines Werkes versprochen - welches natürlich die Anforderungen des Kunden erfüllen muß, ansonsten ist Nachbesserung fällig. Das kann schon mal unangenehm werden, wenn man ewig lange kostenlos nachbessern muß, weil das versprochene Werk nicht den Abmachungen entspricht.

        Ein Dienstvertrag ist da pflegeleichter. Da verkauft man nur seine Dienste - ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
  2. Gudn!

    Ich habe ein gewerbe angemeldet für Wörtlich: "Betrieb einer Internetcommunity und verkauf und vermittlung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften und Werbung."

    Wer hat Dir das denn eingebrockt? ;-)

    Änders bei Gelegenheit in "EDV und Internet-Dienstleistungen" und nimm evt. noch "Marketing" mit dazu, damit solltest Du in Zukunft kaum noch Probleme haben. So fahre ich seit Jahren exzellent!

    Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
    Samoht

    --
    fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
  3. Hello,

    Nun habe ich kürzlich etwas für jemanden anderen gemacht und hierfür nun einen Werkvertrag angeboten bekommen, quasi als Dankeschön für die gute Arbeit.

    Dies ist also der nachträgliche Versuch, dich für deine Arbeit nachhaltig persönlich haftbar zu machen.

    Dies war vorher nicht vereinbart.

    Dann solltest Du antworten: "Oh, vielen dank, aber die Bezahlung für meine Arebitsleistung reicht mir. Ich will ja nicht unverschämt werden."  *gg*

    Vergütet wurde die Hilfe bei der Erstellung einer Datenbank für ein Unternehmen. Ich habe also für eine Firma gearbeitet.

    Dabei ging es weniger um technische Aufgaben, sondern lediglich darum, die Datenbank mit Inhalt (Wirtschaftsdaten) zu füttern.
    Der Werkvertrag umfasst ca. 130 Euro.

    Unterschreib keinen "Werkvertrag". Eine schreiftliche Ausfertigung des "Dienstvertrages", der durch Deine Arebit automatisch zusatande gekommen ist, solltest Du aber nachfordern.

    Ein harzliches Glückauf

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de