Jens Holzkämper: Lösung gefunden, aber noch nicht glücklich

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Tach,

Auslesen und Bentutzung kann man ihm mit den File-Rechten verbieten...

Auch das Auflisten von Verzeichnisinhalten.

Ja, sagte ich ja: Auslesen des Verzeichnisses.  Sollte bedeuten:  kein Browserecht oder auch kein r-Recht für das Verzeichnis.

nein, ich meinte das Leserecht auf das übergeordnete Verzeichnis, das muß der Nutzer nicht haben, da reicht ihm "ausführen" und schon kann er keine Verzeichnisnamen, die ihn nichts angehen mehr sehen.

mfg
Woodfighter