LX: ffmpeg nichtfreie Libs

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Zunächst einmal sind Softwarepatente in Deutschland derzeit rechtlich nicht durchsetzbar. Bei einer bestimmten mathematisch-logischen Methode zur Komprimierung von Videos sieht es rechtlich zwar etwas besser für den Rechteinhaber aus, dennoch ist das Ergebnis-Format an sich hierzulande nicht patentierbar.

Der Rechteinhaber müßte also in dem so gearteten Fall nachweisen, dass die Komprimierung durch libamr erfolgt ist und dieses nicht nur als Ergebnis das von ihm spezifizierte Format ausspuckt, sondern auch die Implementierung den von ihm vorgeschriebenen Weg vornimmt (wobei dieser implizit beschrieben sein muss und nicht als vage Andeutung).

Ich glaube tatsächlich nicht, dass die entsprechenden Videoportale tatsächlich die entsprechenden Lizenzen besitzen, jedoch angesichts der schieren Masse derartiger Portale und der erwähnten Schwierigkeit, die tatsächliche Verwendung des implizit im Patent definierten Verfahrens nachzuweisen, würde ich mir da wenig Sorgen machen.

Gruß, LX