johannes293: Urheber/sonstiges Recht an HTML/CSS - Techniken ?

Hallo,
Gewisse HTML/CSS-Portale, zB. Yaml schraenken die Verwendung ihrer Werke ein.
Dass copy&paste des codes nicht ohne Weiteres erlaubt ist, leuchtet mir ein, aber ist es auch moeglich, gewisse Techniken zu schuetzen? DH. darf ich mir anschauen, wie gewisse tags und css-Definitionen kombiniert werden und das in meine Seite einbauen, oder gar zur freien Verwendung freigeben?
Darf ich selbiges, wenn eine Technik weit verbreitet ist?
Oder muss ich im Zweifelsfall immer behaupten, selbst herausgefunden zu haben, wie etwas funktioniert? (Was ja nicht ohne Weiteres wiederlegt werden kann...)

g johannes

  1. das stichwort ist schöpfungshöhe - die frage ist, ab wann etwas so komplex ist, dass es schützenswert ist

    techniken wie die gilder-levin-imagereplacement-technik ist einfach UND genial, yaml selbst im imho überladen und teilweise sehr unbrauchbar (im vergleich zu anderen "frameworks" wie yui zb)

    1. das stichwort ist schöpfungshöhe - die frage ist, ab wann etwas so komplex ist, dass es schützenswert ist

      techniken wie die gilder-levin-imagereplacement-technik ist einfach UND genial, yaml selbst im imho überladen und teilweise sehr unbrauchbar (im vergleich zu anderen "frameworks" wie yui zb)

      dh. kopieren von Komprexen Techniken, die man nicht ohne Weiteres ueberall sieht ist nicht erlaubt - wenn auch schwer zu exekutieren...
      Sind davon eingentlich Faelle bekannt?

      g johannes

      1. dh. kopieren von Komprexen Techniken, die man nicht ohne Weiteres ueberall sieht ist nicht erlaubt - wenn auch schwer zu exekutieren...

        ich würds mich nicht ohne weiteres trauen ein 1000-zeilen-css 1:1 zu kopieren ;)

        Sind davon eingentlich Faelle bekannt?

        soweit ich weiss gabs fälle, wo jemand komplette websites kopiert hat (inklusive grafiken usw) und nur die logos umgefärbt hat - derjenige hat dann recht bekommen, weil "webdesigner" nicht als künstler zählen usw

        müsste jetzt suche, hab grade keinen link zur hand

        dennoch: wenn du etwas machen möchtest, das css oder html einer fremden seite klauen ist meistens unsinn ;) techniken selbst findest du genug, diese kannst du dir auch deinen bedürfnissen etnsprechend "zusammenbauen"

      2. Sind davon eingentlich Faelle bekannt?

        http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050717000156.html
        Und es gibt weitere mit dem gleichen Ergebnis.

        Es gibt auch ein Urteil, das einer Seite wegen angewendeter Suchmaschinenoptimierung, auch auf Ebene des Quelltexts, urheberrechtlichen Schutz zugesteht. Aber auch dort wird die Umsetzung in HTML als routinemäßig, handwerklichen und mechanisch-technisch angesehen.

        1. echo $begrüßung;

          Sind davon eingentlich Faelle bekannt?

          http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050717000156.html

          Gerade bei dem ging es um den konkreten Fall, dass eine Word-Vorlage in HTML umgesetzt wurde. Dabei ist keine schöpferische Leistung zu erkennen gewesen. Die würde ich dabei - wenn überhaupt - auch eher dem Word-Dokument zuschreiben. Doch das hatte eine am Verfahren nicht beteiligte Partei (dort Auftraggeberin genannt) erstellt.

          Es gibt auch ein Urteil, das einer Seite wegen angewendeter Suchmaschinenoptimierung, auch auf Ebene des Quelltexts, urheberrechtlichen Schutz zugesteht. Aber auch dort wird die Umsetzung in HTML als routinemäßig, handwerklichen und mechanisch-technisch angesehen.

          Da war nach Leitsatz 2 ein Designprogramm der Ersteller des HTML-Quellcodes.

          In beiden Fällen war also keine schöpferische Leistung nachzuweisen. Ich kann daraus noch nicht schlussfolgern, dass das für alle weiteren Fälle auch so ist.

          echo "$verabschiedung $name";

          1. Gerade bei dem ging es um den konkreten Fall, dass eine Word-Vorlage in HTML umgesetzt wurde.

            Ob Word-Vorlage, txt-Datei, Steintafel oder Gedächtnis, Spielt das eine Rolle? Erst war kein html da, danach war es da, das Ergebnis einer handwerklichen Leistung nach Regeln.

            Da war nach Leitsatz 2 ein Designprogramm der Ersteller des HTML-Quellcodes.

            In beiden Fällen war also keine schöpferische Leistung nachzuweisen. Ich kann daraus noch nicht schlussfolgern, dass das für alle weiteren Fälle auch so ist.

            Dann ließ halt nicht nur die Leitsätze.

    2. das stichwort ist schöpfungshöhe - die frage ist, ab wann etwas so komplex ist, dass es schützenswert ist

      Aus der Komplexität, erst recht bei angewendeten Regeln von Auszeichnungssprachen, erwächst kein Schutz.

  2. Für HTML-Quelltext und CSS gibt es keinen urheberrechtlichen Schutz (nicht zu verwechseln mit Programm-Quellcode). Die Anzeige von Inhalt mithilfe von HTML wird als Handwerksarbeit angesehen. Wie viel Arbeit das macht oder wie schwierig es ist, ist für das Urheberrecht unerheblich. Das Darstellungsergebnis kann aber urheberrechtlichem Schutz unterliegen, wobei die wenigsten Layouts als Kunstwerk im Sinne des UrhG durchgehen dürften.

  3. Grundsätzlich enthält die reine Technik, bspw. ein mehrspaltiges CSS-Layout mit gefloateten Elementen, nichts, was eine urheberrechtlich hinreichende Schöpfungshöhe begründen würde.

    Das einzige, was im wesentlichem dem Urheberrecht unterliegt, sind Bilder, Texte ab einer gewissen Länge sowie das Zusammenspiel zwischen HTML und CSS, insbesondere in Hinblick auf Farbschemata und Gestaltung.

    Was das JavaScript angeht, ist - ab einer gewissen Komplexität - die Schöpfungshöhe durchaus gegeben.

    Es ist also nicht erlaubt, sich allen Code aus einer fremden Seiten herauszukopieren - aber niemand kann Dich verklagen, weil Du aus seiner Seite gelernt hast.

    Gruß, LX

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: Unusual
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Es ist also nicht erlaubt, sich allen Code aus einer fremden Seiten herauszukopieren - aber niemand kann Dich verklagen, weil Du aus seiner Seite gelernt hast.

      Dann bin ich beruhigt und fang mal an zu lernen... :)
      danke, auch fuer die anderen Ausfuehrungen

      g johannes

    2. Was das JavaScript angeht, ist - ab einer gewissen Komplexität - die Schöpfungshöhe durchaus gegeben.

      Bei Programmen spielt Schöpfungshöhe keine Rolle.

      1. Hallo Texter,

        Bei Programmen spielt Schöpfungshöhe keine Rolle.

        Das Wort "Schöpfungshöhe" kommt im UrhG ohnehin nirgens vor, von einem Werk wird hingegen gefordert, dass sie "persönliche, geistige Schöpfungen" darstellen. Dies gilt auch für Computerprogramme.

        Damit ist ein Werk eben schutzfähig, wenn dafür eine gewisse "geistige Arbeit" notwendig war, für Computerprogramme wie für Texte. Die Regelungen für Computerprogramme schließen lediglich noch explizit aus, dass irgend welche anderen Qualitätskriterien angelegt werden müssen, für Texte sind die Qualitätskriterien aber ja auch nicht gefordert, jedenfalls finde ich nichts dazu.
        Das führt dazu, dass im wesentlichen alle Programme (und Texte ...) urheberrechtlichen Schutz genießen, für Programme der Kategorie "print 'Hello, World';" dürfte das aber kaum gelten.

        Grüße

        Daniel

        1. Bei Programmen spielt Schöpfungshöhe keine Rolle.
          Das Wort "Schöpfungshöhe" kommt im UrhG ohnehin nirgens vor ...

          Ich weiß.

          ... von einem Werk wird hingegen gefordert, dass sie "persönliche, geistige Schöpfungen" darstellen.

          Richtig, aber nicht nur das.

          Dies gilt auch für Computerprogramme.

          Auch richtig, falls Du meinst, auch von Computerprogramme wird gefordert dass sie "persönliche, geistige Schöpfungen" darstellen.

          Damit ist ein Werk eben schutzfähig, wenn dafür eine gewisse "geistige Arbeit" notwendig war, für Computerprogramme wie für Texte. Die Regelungen für Computerprogramme schließen lediglich noch explizit aus, dass irgend welche anderen Qualitätskriterien angelegt werden müssen, für Texte sind die Qualitätskriterien aber ja auch nicht gefordert, jedenfalls finde ich nichts dazu.

          Soll >gewisse "geistige Arbeit"< das sein, was  man unter Schöpfungshöhe versteht oder was anderes?

          Wenn das stimmen soll, was Du schreibst, dann frage Dich mal, warum Computerprogramme nicht im §2 UrhG oder sonstwo im Abschnitt 2 auftauchen, Sprachwerke aber schon (und Texte sind nur geschützt, wenn es Sprachwerke sind).

          Das was man unter Schöpfungshöhe versteht ist etwas das etwas haben muß, damit es ein Werk im Sinne des UrhG sein kann. Das Qualitätsmerkmal ist in "Werk" inbegriffen, siehe auch Lichtbild <-> Lichtbildwerk, Datenbank <-> Datenbankwerk. Das mit der persönlichen geistigen Schöpfung ist eine Einschränkung, etwas, das zusätzlich gegeben sein muß. Damit ist ein Gedicht, welches objektiv ein Werk wäre, kein geschütztes Werk, wenn es von einem Computerprogramm erzeugt wurde oder wenn es einfach abgeschrieben wurde.

          Für Programme gilt eine abweichende Definition (siehe "in dem Sinne"), sie sind geschützt, "wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind." Hier reicht es aus, wenn es persönliche geistige Schöpfungen sind.

          Das führt dazu, dass im wesentlichen alle Programme (und Texte ...) urheberrechtlichen Schutz genießen, ...

          Und warum ist es dann, bezogen auf Texte, in der Praxis nicht so?