Texter mit x: Urheber/sonstiges Recht an HTML/CSS - Techniken ?

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Gerade bei dem ging es um den konkreten Fall, dass eine Word-Vorlage in HTML umgesetzt wurde.

Ob Word-Vorlage, txt-Datei, Steintafel oder Gedächtnis, Spielt das eine Rolle? Erst war kein html da, danach war es da, das Ergebnis einer handwerklichen Leistung nach Regeln.

Da war nach Leitsatz 2 ein Designprogramm der Ersteller des HTML-Quellcodes.

In beiden Fällen war also keine schöpferische Leistung nachzuweisen. Ich kann daraus noch nicht schlussfolgern, dass das für alle weiteren Fälle auch so ist.

Dann ließ halt nicht nur die Leitsätze.