Gerade bei dem ging es um den konkreten Fall, dass eine Word-Vorlage in HTML umgesetzt wurde.
Ob Word-Vorlage, txt-Datei, Steintafel oder Gedächtnis, Spielt das eine Rolle? Erst war kein html da, danach war es da, das Ergebnis einer handwerklichen Leistung nach Regeln.
Da war nach Leitsatz 2 ein Designprogramm der Ersteller des HTML-Quellcodes.
In beiden Fällen war also keine schöpferische Leistung nachzuweisen. Ich kann daraus noch nicht schlussfolgern, dass das für alle weiteren Fälle auch so ist.
Dann ließ halt nicht nur die Leitsätze.