Steuer bei Auslandskunden
Manu
- recht
Hi zusammen,
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Dienstleistungen.
Die Kunden betonen mir gegenüber immer ganz klar das sie im Ausland sitzen und somit keine Möglichkeit hätten die Deutsche Steuer wieder reinzuholen. Ich muss das ganze dann ersteinmal so glauben, wirklich prüfen kann ich ja nicht ob da jetzt nur eine Adresse existiert oder ob es eine wirkliche "Betriebsstätte" ist.
Nun ist die Frage ob ich die Rechnungen Netto rausgeben kann/darf?
Danke & Viele Grüße
Manuel
Hallo,
frag dein Finanzamt. Die sind zur Auskunft verpflichtet.
Ciao, Frank
Nun ist die Frage ob ich die Rechnungen Netto rausgeben kann/darf?
Grundsatz laut § 3a Abs. 3 in Verb. mit Abs. 4 Nr. 2 UStG: Ort der Werbeleistung ist Sitz des Kunden, liegt der außerhalb von DE, dann unterliegt der Umsatz nicht der deutschen Umsatzsteuer. Eine "Maus-Erklärung" findest Du z.B. auf dieser Webseite.
Wegen möglicher Besonderheiten in Deinem konkreten Fall, insbesondere bei EU-Kunden, frage einen Fachmann.
Siechfred