Moin,
Sehr konstruktiv...
Das war ich im zweiten Absatz (Patente kann man übrigens verkaufen oder vermarkten). Schließlich hat der Fragende trotz des Lapsus mit dem "sich" ein nachvollziehbare Erwartungshaltung hinsichtlich einer inhaltlichen Antwort.
Die Steilvorlage mit den sinnentstellenden "sich" war nun einfach zu groß, um daran vorbeizugehen.
Ernsthaft: Der Satz "Man beschließt sich die Idee zu verkaufen" hat keine Mehrdeutigkeiten, da retten auch noch so viele Kommata nichts. Es liegt am "sich". Ein spätes Komma, welches das "sich" an das Verb "beschließen" bindet ("Man beschließt sich, die Idee zu verkaufen"), wirft nämlich nur die Frage auf, was "sich beschließen" wohl bedeuten könnte; ich jedenfalls habe da keine Assoziation, Du etwa?
Die Lösung, um solche Fehler zu vermeiden, setzt m.E. deutlich früher an, nämlich in einer klaren Formulierung: "Ich beschließe, meine Idee zu verkaufen". Nach meinen Erfahrungen führen indirekte Formulierungen häufig zu Sätzen voller Wortballast und zu verschwurbelten Satzkonstruktionen, in denen erst der Schreibende, und später dann der Leser, den Überblick verlieren.
Also für dich der Satz in alter Rechtschreibung:
Nicht -> man beschließt, sich die Idee zu verkaufen.
Sondern -> man beschließt sich, die Idee zu verkaufen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Nein, siehe oben. Deine Deutung mit der alten und neuen Rechtschreibung trifft zudem nicht zu. Auch nach den neuen Regeln können Kommata nicht weggelassen werden, wenn dadurch Missverständnisse entstehen.
Das hat mich allerdings trotzdem zum lachen gebracht ;-)
Nur darum geht es :-) Juristen würden sich sicher noch über die Frage ereifern, wie man zwei korrespondierende Willenserklärungen (die braucht man, damit es ein Vertrag wird) hinbekommt, wenn man allein mit sich selbst verhandelt :-)
Grüße
Swen