Hi!
Grundsätzlich ist es so, dass Bilder von Einzelpersonen (wie es Prominente nun mal sind) oder solche, auf denen im Wesentlichen Einzelpersonen (auch als Gruppe) gezeigt werden, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen berühren.
Allerdings gibt es da eine Einschränkung: Personen des öffentlichen Lebens (wie es Prominente ebenfalls sind), dürfen auch ohne deren Einwilligung abgebildet werden.
Damit kommen wir zum Urheberrecht. In dem Moment, in dem jemand ein Bild anfertigt, hat er das Urheberrecht auf dieses Bild. Jegliche abgeleiteten Werke (bspw. Thumbnails oder anderweitige Nachbearbeitungen) sind Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts.
Das Urheberrecht ist ziemlich einfach: von ein paar Ausnahmen abgesehen, darf man ohne Einverständnis des Urhebers erst mal gar nichts. Es steht dem Urheber aber frei, weitere Ausnahmen zu definieren. Um ihm diese Aufgabe zu erleichtern, gibt es vorgefertigte Lizenzen. Was für Software die GPL, BSD-License etc. ist, heißt bei Bildern, Musik und Videos Creative Commons oder kurz CC.
CC hat unter den Lizenzen eine Besonderheit: es handelt sich dabei nämlich eigentlich um einen Lizenz-Baukasten, d.h. man kann sich aus Regelungen diejenigen herauspicken, die einem selbst gefallen. Die Creative Commons-Lizenzen sind relativ gut und verständlich erklärt.
Attribution bedeutet, dass Du den Namen des Urhebers nennen musst, wenn Du sein Werk verwendest. Share bedeutet, dass Du das Werk unter der gleichen Lizenz mit anderen teilen mußt. Share Alike heißt, dass Du das Werk verändern darfst, aber diese Änderung ebenfalls unter der gleichen Lizenz teilen mußt.
Gruß, LX
X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: Unusual
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes