Alex: Geschäftsgebahren: Rechnung mit Preisangabe Brutto oder Netto?

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Hallo,

Quellen hab ich dazu keine. Ich dachte, das mal gelesen zu haben, fand es aber gestern auch nicht wieder. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man, wenn man nicht berechtigt ist, die USt gesondert auszuweisen, sie beim Einkommen in Abrechnung stellen kann. Natürlich kann man versuchen, die Rechnung zu korrigieren, aber ob das andere Unternehmen das mitmacht, ist fraglich, darf es dann ja selbst eine Korrektur seiner Abrechnung gegenüber dem FA erstellen.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man das nicht vom Einkommen abziehen kann. Man muss es ja definitiv an den Staat als eingenommene Steuer abführen. Also ist es kein Umsatz des Unternehmers(/bzw des einmal tätig werdenden PRivatmannes)
Als ich das in der Uni gelernt habe, dass die zu viel eingenommene abgeführt werden muss, ist jedenfalls nie drangekommen, dass man das nicht vom Einkommen abziehen kann.

Naja, vielleicht löst ja noch jemand das Rätsel auf ;)