Alex: Geschäftsgebahren: Rechnung mit Preisangabe Brutto oder Netto?

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Hallo,

klar, ich stimme dir zu, dass "Brutto" in der Geschäftswelt eher unwichtig ist, da es ja sowieso nur ein durchlaufender Posten ist.
Das muss aber noch lange nicht heißen, dass es wenn keine Vereinbarungen/Informationen vorhanden sind rechtlich gesehen wirklich so ist.

(Für Millionen von Deutschen ist es normal illegal heruntergeladene Musik zu hören - das macht es keinen Deut legaler...höchstens Salonfähriger)

Und wenn die Preisschildchen bei Großhändlern den Nettopreis angeben ist das ja auch nicht schlimm. 1. Sind, wie du gesagt hast Hinweise darauf und 2. ist das nur eine invitatio ad offerendum. Der Vertrag kommt dann später, da wo der Kunde den tatsächlichen Endpreis sieht, zustande...

Zum letzten Punkt:
Wenn die 2 von 100€ sprechen und der Richter entscheiden muss, wird er die Vertrauenstheorie anwenden. Diese besagt, dass der Vertrag nach dem hypothetischen Willen beider Parteien auszulegen ist. Dieser wird von einer außenstehenden objektiven gutgläubigen Person erkannt. Also im Grunde genommen, dass was ein dritter davon denken würde, wenn er die beiden belauscht hätte.
Und wenn die Richter zur Zeit eher dazu tendieren, diesen Dritten in Bruttopreisen denekn zu lassen dann kann man da eben nichts dran machen ;)
(Der Eine kann dann natürlich, sofern der Sachverhalt zutrifft, wegen Irrtum anfechten)

Aber wie gesagt, ich habe da vor ewigkeiten mal was dürber gelesen und heute nur diesen 4 JAhre alten Beitrag auf der Website gefunden - aktuelle Entscheidungen habe ich nicht parrat.

mfg
Alex