Auge: Ergänzung

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Hallo

Du darfst, wenn du die KUR (Kleinunternehmerregelung) benutzt, nicht auf diese verzichten. Sie wird dir gewährt, wenn du im Kalenderjahr unter 17500 EUR Gewinn bleibst[1], damit sich dein bürokratischer Aufwand (und wohl auch der des Finanzamtes) in Grenzen hält.

§19 UStG ist da aber anderer Meinung. Man kann sehr wohl darauf verzichten. Ist dann aber an diesen Verzicht auch 5 Jahre gebunden.

Ähh, ja, da habe ich mich, abgesehen von der Umsatz- anstatt der Gewinngrenze, mehr als ungenau ausgedrückt. Natürlich kannst du umoptieren, allerdings will das bestens überdacht sein. Man wird ja wohl (hoffentlich) genau überlegt haben, dass man die KUR in Anspruch nimmt.

Tschö, Auge

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