Hallo Mega,
Die GPL verlangt unter Anderem, dass der Code mit ausgeliefert wird.
Außerdem erlaubt sie dem Empfänger, diesen Code zu verändern und die veränderte Version des Programms beliebig weiter zu verwenden und zu vertreiben.
Enthält das Programm also einen Backlink, erlaubt einem die GPL diesen zu entfernen.
Natürlich darf der Urheber die GPL abändern und diese Fassung verwenden. Allerdings ist das eben dann nicht mehr die GPL, tatsächlich wäre eine solche Fassung sogar inkompatibel zur original-GPL, da sie eben durch die GPL gewährte Rechte beschneidet.
Ein Beispiel dafür ist auch die BSD-Lizenz mit Advertising Clause. Diese verlangt, dass der Originalautor genannt wird, wenn man eine eigene, veränderte Fassung der Software bewirbt. Auch diese Einschränkung ist schon inkompatibel zur GPL.
(Inkompatibel heißt, dass man Code unter der Lizenz nicht mehr mit GPL-Code kombinieren kann)
Ich darf ja meine Software, wenn sie unter der GPL steht, auch verkaufen. GPL heisst ja nicht zwingend kostenlos.
Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.
ein sichtbarer hinweis, der entfernt oder nicht entfernt werden darf, wird meines wissens aber an keiner stelle gefordert
Es wird gefordert, dass das Programm beliebig verändert werden darf.
solange sie nicht explizit gegen die verwendete Lizenz verstossen.
Das tun sie.
Grüße
Daniel