Es gab mal ein Patent auf Nummernschilder-Zeichen in URLs, dieses wurde jedoch für ungültig erklärt. Die gesamten Städtenamen direkt in der URL standen bisher noch nicht vor Gericht; ein entsprechendes Verfahren würde aber auch hier eher zugunsten des Beklagten ausgehen - der Name einer Stadt ist nämlich Gemeingut - lediglich aus einem Zusammenhang heraus kann hierauf ein Markenzeichen Bestand haben (bspw. Radeberger in Zusammenhang mit Bier - ansonsten kannst Du jedes bierunähnliche Produkt mit Namenszusatz auf die Stadt angeben).
Solange die URL keine anderen rechtlichen Probleme auslösen könnte, etwa durch einen Beleidigungstatbestand (etwa www.[Städtename]-ist-doof.de), kann sich nach derzeitiger Rechtslage kein Problem daraus ergeben.
Gruß, LX
P.S.: das ist keine Rechtsberatung. Ich denke nur nach einigen Semestern Jura immer wieder laut über Rechtsprobleme nach.
X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: Unusual
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes