Tom: Nationalbibliothek will das deutsche Internet

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Hello,

Das Thema wurde hier schon vor einem Jahr diskutiert:
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2007/5/t153319/

das Thema ist nicht neu, ich weiß. Erstaunlich finde ich nur, dass die Bundesregierung wieder eine Verordnung erlässt, ohne sich im Mindesten darum zu kümmern, ob diese praktikabel ist.

Ich wundere mich nur darüber, warum hier überhautp etwas neues her muss.
Ich habe mich damals, auch wegen meiner eigenen kleinen Zeitung, mit dem Thema auseinandergesetzt. Und da haben meine Recherchen eigentlich ergeben, dass es ohnehin schon Länderrecht ist, dass Publikationen bekannt gemacht werden. Die Länder nehmen das auch ziemlich einheitlich in Anspruch.

Es wäre also ohnehin rechtens von der landesbibliothek, einen Link auf die Veröffentlichung zu verlangen. Elektronisch erreichbare Medien sind nach meinen damaligen Informationen von einer "Abgabepflicht" im physischen Sinne ausgenommen. Es reichte damals nach Auskunft der Landesbediensteten, einen Link mitzuteilen sowie den Änderungszyklus bzw. die Termine und ggf. Parameter für die relevanten Seiten, also diejenigen. die sich ändern.

Wie eine Transaktionsverfolgung tattfinden könnte, konnte man mir aber damals noch nicht sagen.

Das erkannte Problem steckt ja in den unbekannten Änserungsterminen.
Diese Frge habe ich im damaligen Thread auch aufgeworfen. Sollte man ggf. nach jeder popeligen Änderung an der Seite eine Meldung absetzen?

Es besteht übrigens größeres Interesse an chronistischen und wissenschafltichen Veröffentlichungen, als an politischem Gewäsch.

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
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