Hello,
Publizieren wird eine Straftat...
Das ist, milde ausgedrückt, vollkommener Unsinn.
Es ist schon seit Jahrzehnten anerkanntes Recht im Presse- und Publikationsbereich, dass von jedem veröffentlichten Stück ein Exemplar bei der jeweiligen Landesbibliothek abgeliefert werden muss, und zwar zeitnah. Vereinabrugnen über gesonderte Abgabefristen (z.B. monatlich, aller vier Exemplare) kann man im Einvernehmen mit seiner Landesbibliothek treffen.
Im Gegenzug stehen die Register, Ablagen und elektronsichen Nachschlagewerte alle am (Presse-)Markt tätigen auch zur Recherche zur Verfügung.
Dass nun Webseiten nicht bei der Landesbibliothek, sodnern zentral bei der Nationalbibliothek bekannt gemacht werden sollen, das ist mMn einfach vernünftig. Mit welchem Recht es nun vereinbar ist, kann ich momentan noch nicht nachvollziehenh, aber als regelmäßige Publikation muss eine Webseite ohnehin schon bei der zuständigen Landesbibliothek bekannt gemacht werden. Wenn man allerdings weniger als viermal im Jahr wesentliche Änderungen an der Seite vornimmt, dann entfällt diese Plicht. Dann verliert die Seite aber auch im gleichen Zuge den Titelschutz.
Presserecht ist auch ein Stück Pressepflicht.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg