Hi!
Darf man bei denen dann auch einen mysql-dump abliefern?
Das weiß ich nicht. Die URL reicht mWn.
Wie die URL reicht?
Man muß die _Inhalte_ außerhalb des Internets zur Verfügung stellen - z.B: auf CD, DVD als PDF, Archiv etc.
ich meine, es ist sicher nicht für jeden Betreiber so einfach, seine Web-Inhalte komplett in Druckform auszugeben. Du vergleichst hier imho Äpfel und Birnen.
Ich habe gar nichts verglichen, sondern nur darauf verwieden, dass nach dem (Länder-)Presserecht bereits seit Jahren die Bekanntgabe von Dauerpublikationen im Netz Usus ist.
Darum geht es hierbei nicht!
Warum die Bibliotheken nicht Google scannen? Wieso sollte ein Nationalstaat sich plötzlich auf eine private Initiative/Firma verlassen?
Unser Staat hat im rahmen der Europäischen vereinbarungen ein Redcht auf eigene Meldesysteme.
Ja, aber es geht nicht um die Meldung einer Publikation, sondern der _zeitnahen_ Herausgabe der publizierten Inhalte!
Unsere Parlamentarier haben sich mal wieder keine Gedanken um die Konsequenzen gemacht.
off:PP
"You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)