Steffi: Fachanwalt gesucht, welches Fachgebiet für Elektronikgeräte?

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Zum Thema, ich, bzw. wir möchten ein Elektronikgerät auf den Markt bringen (kein Duftmaker), von diesem Gerät wurden bereits 10 Prototypen verkauft, jetzt möchten wir in massen produzieren, nur wissen wir nicht so recht, ob wir dass ohne weiteres können.

können oder dürfen? :-) Wenn ihr das nicht könnt, dann würde ichs lassen.
Bis ihr das Gerät serienreif habt ist das Patent abgelaufen. :-)

Nee, aber jetzt mal Spaß beiseite. Wenn ihr das Patent bekommt, dann
ist doch alles geritzt! Dann einfach Lizenzen vergeben und gut is. Sofern
das Produkt für den breiten Markt geeignet ist, werden die Firmen bei
euch Schlange stehen um das Produkt produzieren zu dürfen! Ich würde mich
auf die Lizenzierung konzentrieren. Stichwort "RALF" des dpma. 10 verkaufte
Prototypen ist doch schon mal sehr gut. Vor allen Dingen müßt ihr Themen wie
"Marktreife", "Produktlebenszyklen" usw. im Auge behalten.

Dann noch was zum Patentrecht:
Ich hab mir sagen lassen, dass ich bei einer Patentanmeldung 5 Kriterien festlegen kann, nach denen meine Erfindung geschützt wird, also mache ich 5 Patente und kann 25 Kriterien festlegen, stimmt das?

Nee, nie gehört! Bei der Patentanmeldung ist die Beschreibung des Schutzes
bezogen auf das Produkt sehr schwierig, überhaupt sollte man einen Patent-
anwalt beauftragen. Er kann sicherlich auch mal etwas dazu sagen, was er
von diesem Produkt hält. Es gibt auch die Möglichkeit erstmal ein Ge-
schmacksmuster zu beantragen was wesentlich billiger ist, wenn das Produkt
anzieht, dann auf Patent aufstocken. Noch besser ist es, ein sogenanntes
"Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" zu machen. Der
Schutz beträgt 3 Jahre, ist vollkommen kostenlos, man braucht lediglich
die sogenannte "Offenbarung" dokumentieren, danach Geschmacksmuster und
danach Patent und dann internationales Patent, alles step by step.

Hier mal die wichtigsten Punkte beim deutschen Patent:

  • Die Erfindung muß neu sein.
  • Die Erfindung muß sich vom "Stand der Technik" abheben, also eine
    erfinderische Höhe aufweisen.
  • Muß wirtschaftlich verwertbar sein.
  • max. 20 Jahre Schutz
  • Kostet 460,- €, Jahresgebühr 70,-€ (Jedes Jahr steigend) und
    natürlich Anwaltsgebühren
  • Internationaler Schutz kostet 2.638,-€. (Vermutlich weit über
    10.000,-€ insgesamt für die ersten 5 Jahre.)

Die Erteilung eines Patents dauert 2 bis 2,5 Jahre, das sollte man be-
rücksichtigen.

Wie kann ich einem Anwalt, der sich um Patentrechte kümmert, vertrauen bzw. sicher sein, dass die Idee nicht in Fremden Händen landet?
Gibt es da irgendwelche Schutzmaßnahmen?

Ihr müßt vor allen Dingen vom hohen Roß runter kommen. Es ist klar, im
Moment hüpft ihr vor Freude, weil ihr eine vermeintlich genial Idee habt.
Für andere ist es aber vermutlich einfach nur langweiliger Schrott. Ein
Anwalt wird jedenfalls seine Lizenz für ein "mobiles Babyphone" sicherlich
nicht aufs Spiel setzen.