Malcolm Beck´s: Fachanwalt gesucht, welches Fachgebiet für Elektronikgeräte?

hallo,

ich suche einen Fachanwalt, nur können mir Anwälte irgendwie auch nicht helfen.

Ich hab heute morgen bei der Anwalts-Hotline angerufen, schon bei der dritten frage war der Herr überfragt und verwies mich auf einen Anwalt -- Fachgebiet Wirtschaftsrecht.
Da war ich jetzt gerade, eine an sich recht Seriöse Anwaltskanzlei in Dortmund, aber auch dieser Herr hatte keine Ahnung, welches Fachgebiet für mein Anliegen das passende ist.

Zum Thema, ich, bzw. wir möchten ein Elektronikgerät auf den Markt bringen (kein Duftmaker), von diesem Gerät wurden bereits 10 Prototypen verkauft, jetzt möchten wir in massen produzieren, nur wissen wir nicht so recht, ob wir dass ohne weiteres können.

Nennen wir unser Produkt der einfachheit halber Radio, dass unter diversen Ereignissen / Einstellungen den besitzer anrufen kann, das Gerät kann also Telefonieren, dass ist eigentlich alles.
Was muss ich beachten, wenn wir so ein Gerät auf den Markt bringen wollen (es geht nur um das Rechtliche, Finanzieren werden wir es selbst, Prototyp liegt vor und Funktioniert)? Es ist -- ganz Grob -- so eine Art Spielzeug, bzw. könnte man es als Spielzeug durchgehen lassen.
Die Geräte werden wir in China Produzieren lassen, nur, wie läuft das mit dem TÜV in Deutschland? Muss dieser Separat in Deutschland gemacht werden?

Dann noch was zum Patentrecht:
Ich hab mir sagen lassen, dass ich bei einer Patentanmeldung 5 Kriterien festlegen kann, nach denen meine Erfindung geschützt wird, also mache ich 5 Patente und kann 25 Kriterien festlegen, stimmt das?
Wie kann ich einem Anwalt, der sich um Patentrechte kümmert, vertrauen bzw. sicher sein, dass die Idee nicht in Fremden Händen landet?
Gibt es da irgendwelche Schutzmaßnahmen?

Mir würde schon reichen, wenn ihr mir ein Paar anlaufstellen nennen könntet.

MfG

  1. Was muss ich beachten, wenn wir so ein Gerät auf den Markt bringen wollen (es geht nur um das Rechtliche, Finanzieren werden wir es selbst, Prototyp liegt vor und Funktioniert)?

    Ich würde zunächst mal zur IHK gehen, die können Dir ggf. weitere Ansprechpartner vermitteln.

    Die Geräte werden wir in China Produzieren lassen, nur, wie läuft das mit dem TÜV in Deutschland?

    Ich würde den TÜV oder evtl. die PTB fragen. Ansonsten fand ich folgende Webseite zum Thema CE-Kennzeichnung, evtl hilft Dir das schon weiter.

    Dann noch was zum Patentrecht:

    Ich würde einen Patentanwalt fragen.

    Wie kann ich einem Anwalt, der sich um Patentrechte kümmert, vertrauen bzw. sicher sein, dass die Idee nicht in Fremden Händen landet? Gibt es da irgendwelche Schutzmaßnahmen?

    Ja, die anwaltliche Schweigepflicht sowie diverse damit verbundene Straftatbestände (Parteiverrat, Verletzung von Privatgeheimnissen). Kein vernunftbegabter Anwalt würde wegen sowas seine Zulassung riskieren.

    Siechfred

    1. Hi,

      ergänzend:

      Wie kann ich einem Anwalt, der sich um Patentrechte kümmert, vertrauen bzw. sicher sein, dass die Idee nicht in Fremden Händen landet? Gibt es da irgendwelche Schutzmaßnahmen?

      Ja, die anwaltliche Schweigepflicht sowie diverse damit verbundene Straftatbestände (Parteiverrat, Verletzung von Privatgeheimnissen). Kein vernunftbegabter Anwalt würde wegen sowas seine Zulassung riskieren.

      um sicher zu gehen, kannst Du die Baupläne und alles, was zum Produkt dazu gehört, bei einem Notar hinterlegen. Damit habt ihr im Zweifel den Beweis auf eurer Seite, dass ihr früher an dem Thema dran gewesen seid.

      Cheatah

      --
      X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:| br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
      X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      X-Will-Answer-Email: No
      X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
      1. um sicher zu gehen, kannst Du die Baupläne und alles, was zum Produkt dazu gehört, bei einem Notar hinterlegen.

        Kostengünstiger sollte eine Hinterlegung beims Amtsgericht sein (siehe HintO). Die Kosten kann man bei der Hinterlegungsstelle erfragen.

        Damit habt ihr im Zweifel den Beweis auf eurer Seite, dass ihr früher an dem Thema dran gewesen seid.

        Genau.

        Siechfred

    2. hi,

      Ich würde zunächst mal zur IHK gehen, die können Dir ggf. weitere Ansprechpartner vermitteln.

      Ja, stimmt, die IHK hatte ich ganz vergessen. Die werde ich gleich mal besuchen.

      Ich würde den TÜV oder evtl. die PTB fragen. Ansonsten fand ich folgende Webseite zum Thema CE-Kennzeichnung, evtl hilft Dir das schon weiter.

      Da werden wir einen Anwalt brauchen, bis ich durch diese verordnungen steige, würden Jahre vergehen.

      Ich würde einen Patentanwalt fragen.

      Und das wird meine zweite Anlaufstelle.

      Ja, die anwaltliche Schweigepflicht sowie diverse damit verbundene Straftatbestände (Parteiverrat, Verletzung von Privatgeheimnissen). Kein vernunftbegabter Anwalt würde wegen sowas seine Zulassung riskieren.

      Stimmt, dass ging mir auch schon durch den Kopf, aber erst neulich hatten wir hier einen Anwalt, der, nach dem wir einen ihm übergebenen Fall einem anderen Anwalt übergeben hatten, uns bei einer Versicherungsgesellschaft Schriftlich als Betrüger dargestellt hatte bwz. versucht hat.
      Diese Geschichte liegt jetzt der Rechtsanwaltskammer vor.

      Cheatahs Ergänzung gefällt mir gut, das lässt sich auch leicht umsetzen.

      Danke euch erstmal für die Hilfe, ich werde mich heute noch ein wenig schlau machen, mal sehen, was dabei raus kommt.

      mfg

  2. Hi,

    Ich kann dir auch keinen Anwat empfehlen oder aus der Tasche zaubern. Aber ich kann dir kraft meiner beruflichen Tätigkeit verraten, dass die EU vor die Markteinführung ("Inverkehrbringung") eines Produkts eine Reihe von Hürden, nein, Voraussetzungen gestellt hat.

    Mit nur wenigen Ausnahmen fällt nahezu jedes Produkt in den Geltungsbereich von einer oder mehreren EU-Richtlinien. Diese Richtlinien legen gewisse Anforderungen fest, die ein Produkt zu erfüllen hat.

    Zum Thema, ich, bzw. wir möchten ein Elektronikgerät auf den Markt bringen ...

    Gut, dann wäre schon mal die EMV-Richtlinie zu beachten. Eventuell auch die Niederspannungsrichtlinie, wenn das Gerät mit Spannungen über 42V AC oder 60V DC arbeitet.

    Nennen wir unser Produkt der einfachheit halber Radio, dass unter diversen Ereignissen / Einstellungen den besitzer anrufen kann, das Gerät kann also Telefonieren, dass ist eigentlich alles.

    Festnetz- oder Mobiltelefonie? Im zweiten Fall lässt die R&TTE-Richtlinie grüßen.

    Was muss ich beachten, wenn wir so ein Gerät auf den Markt bringen wollen (es geht nur um das Rechtliche, Finanzieren werden wir es selbst, Prototyp liegt vor und Funktioniert)? Es ist -- ganz Grob -- so eine Art Spielzeug, bzw. könnte man es als Spielzeug durchgehen lassen.

    Also womöglich auch noch die Spielzeugrichtlinie?

    Die Geräte werden wir in China Produzieren lassen, nur, wie läuft das mit dem TÜV in Deutschland? Muss dieser Separat in Deutschland gemacht werden?

    Vermutlich ist gar keine Beurteilung durch den TÜV notwendig - aber die anderen Pflichtanforderungen sind ja auch schon nicht ohne!

    So long,
     Martin

    --
    Wer schläft, sündigt nicht.
    Wer vorher sündigt, schläft besser.
    1. hi,

      Aber ich kann dir kraft meiner beruflichen Tätigkeit verraten, dass die EU vor die Markteinführung ("Inverkehrbringung") eines Produkts eine Reihe von Hürden, nein, Voraussetzungen gestellt hat.

      Das hatte ich mir auch gedacht, als mich der Erfinder drauf angesprochen hatte und mich bat, mit ihm nach China zu fliegen.

      Mit nur wenigen Ausnahmen fällt nahezu jedes Produkt in den Geltungsbereich von einer oder mehreren EU-Richtlinien. Diese Richtlinien legen gewisse Anforderungen fest, die ein Produkt zu erfüllen hat.

      Also müssten wir unser Gerät im Grunde einfach so bauen, wie die gängigen Elektrogeräte, die sich auf dem Markt befinden ; die Prototypen sind auf diesem Prinzip aufgebaut, es wurden 3 Geräte zu einem „verschmolzen“.

      Aber ich sehe schon, mein erster Schritt sollte ein Patentanwalt sein, bevor wir irgendwas in die wege leiten.
      Wenn wir schon auf dem Markt existierende Geräte in abgewandelter Form verwenden können, reicht uns das.

      Gut, dann wäre schon mal die EMV-Richtlinie zu beachten. Eventuell auch die Niederspannungsrichtlinie, wenn das Gerät mit Spannungen über 42V AC oder 60V DC arbeitet.

      Wenn wir ein normales Netzteil verwenden, sollte es doch eigentlich reichen, oder? Diese verordnungen sind ja genormt, dass heisst ja, alle auf dem Deutschen Markt befindlichen Geräte bauen auf diesen Normen.

      Festnetz- oder Mobiltelefonie? Im zweiten Fall lässt die R&TTE-Richtlinie grüßen.

      Der zweite Fall, dass war auch der Grund, warum ich einen Anwalt suche, durch diese Richtlinien kann doch kein normaler Mensch durchblicken.
      Im Grunde brauchen wir nur ein Wegwerf-Handy, das eine andere Hülle bekommt. Das Signal, um den Anruf zu tätigen kommt dann aus dem „Radio“.

      Also womöglich auch noch die Spielzeugrichtlinie?

      Oh, wenn es die Angelegenheit erschwert, dann doch lieber ein Haushaltsgerät.

      Vermutlich ist gar keine Beurteilung durch den TÜV notwendig - aber die anderen Pflichtanforderungen sind ja auch schon nicht ohne!

      Danke für die Links, auch wenn ich da nur sehr wenig raus verstanden habe.
      Ich werde mir erstmal bei der IHK und bei einem Patentanwalt Rat holen, alles andere wäre wohl zeitverschwendung.

      mfg

  3. Zum Thema, ich, bzw. wir möchten ein Elektronikgerät auf den Markt bringen (kein Duftmaker), von diesem Gerät wurden bereits 10 Prototypen verkauft, jetzt möchten wir in massen produzieren, nur wissen wir nicht so recht, ob wir dass ohne weiteres können.

    können oder dürfen? :-) Wenn ihr das nicht könnt, dann würde ichs lassen.
    Bis ihr das Gerät serienreif habt ist das Patent abgelaufen. :-)

    Nee, aber jetzt mal Spaß beiseite. Wenn ihr das Patent bekommt, dann
    ist doch alles geritzt! Dann einfach Lizenzen vergeben und gut is. Sofern
    das Produkt für den breiten Markt geeignet ist, werden die Firmen bei
    euch Schlange stehen um das Produkt produzieren zu dürfen! Ich würde mich
    auf die Lizenzierung konzentrieren. Stichwort "RALF" des dpma. 10 verkaufte
    Prototypen ist doch schon mal sehr gut. Vor allen Dingen müßt ihr Themen wie
    "Marktreife", "Produktlebenszyklen" usw. im Auge behalten.

    Dann noch was zum Patentrecht:
    Ich hab mir sagen lassen, dass ich bei einer Patentanmeldung 5 Kriterien festlegen kann, nach denen meine Erfindung geschützt wird, also mache ich 5 Patente und kann 25 Kriterien festlegen, stimmt das?

    Nee, nie gehört! Bei der Patentanmeldung ist die Beschreibung des Schutzes
    bezogen auf das Produkt sehr schwierig, überhaupt sollte man einen Patent-
    anwalt beauftragen. Er kann sicherlich auch mal etwas dazu sagen, was er
    von diesem Produkt hält. Es gibt auch die Möglichkeit erstmal ein Ge-
    schmacksmuster zu beantragen was wesentlich billiger ist, wenn das Produkt
    anzieht, dann auf Patent aufstocken. Noch besser ist es, ein sogenanntes
    "Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" zu machen. Der
    Schutz beträgt 3 Jahre, ist vollkommen kostenlos, man braucht lediglich
    die sogenannte "Offenbarung" dokumentieren, danach Geschmacksmuster und
    danach Patent und dann internationales Patent, alles step by step.

    Hier mal die wichtigsten Punkte beim deutschen Patent:

    • Die Erfindung muß neu sein.
    • Die Erfindung muß sich vom "Stand der Technik" abheben, also eine
      erfinderische Höhe aufweisen.
    • Muß wirtschaftlich verwertbar sein.
    • max. 20 Jahre Schutz
    • Kostet 460,- €, Jahresgebühr 70,-€ (Jedes Jahr steigend) und
      natürlich Anwaltsgebühren
    • Internationaler Schutz kostet 2.638,-€. (Vermutlich weit über
      10.000,-€ insgesamt für die ersten 5 Jahre.)

    Die Erteilung eines Patents dauert 2 bis 2,5 Jahre, das sollte man be-
    rücksichtigen.

    Wie kann ich einem Anwalt, der sich um Patentrechte kümmert, vertrauen bzw. sicher sein, dass die Idee nicht in Fremden Händen landet?
    Gibt es da irgendwelche Schutzmaßnahmen?

    Ihr müßt vor allen Dingen vom hohen Roß runter kommen. Es ist klar, im
    Moment hüpft ihr vor Freude, weil ihr eine vermeintlich genial Idee habt.
    Für andere ist es aber vermutlich einfach nur langweiliger Schrott. Ein
    Anwalt wird jedenfalls seine Lizenz für ein "mobiles Babyphone" sicherlich
    nicht aufs Spiel setzen.

    1. hi,

      ob wir dass ohne weiteres können.
      können oder dürfen? :-)

      Erwischt ;)

      Wenn ihr das nicht könnt, dann würde ichs lassen.
      Bis ihr das Gerät serienreif habt ist das Patent abgelaufen. :-)

      Ne, es funzt[TM], serienreif ist das teil jetzt schon, nur halt aus verschiedenen Produkten zusammengewürfelt -- ähm -- ich mein, zusammengelötet ;)

      Nee, aber jetzt mal Spaß beiseite. Wenn ihr das Patent bekommt, dann
      ist doch alles geritzt! Dann einfach Lizenzen vergeben und gut is.

      Das ist auch eine gute Idee, was soll _ich_ dann aber machen? Ich beschäftige mich gern mit irgendwelchem Kram ;)

      Ich würde mich auf die Lizenzierung konzentrieren. Stichwort "RALF" des dpma.

      Danke für den hinweis, dass behalte ich mal im Hinterkopf.

      10 verkaufte Prototypen ist doch schon mal sehr gut.

      Das st. für je 500€, die Käufer sind mit dem Produkt sehr zufrieden.

      Hier mal die wichtigsten Punkte beim deutschen Patent:

      • Die Erfindung muß neu sein.

      Naja, von der Idee her gibt es so ein Produkt (es gibt ja nahezu _alles_ Menschenerdenkliche), allerdings ist unsere Version Moderner, Eleganter, leichter zu bedienen und vor allem, sehr einfach zu installieren.

      • Die Erfindung muß sich vom "Stand der Technik" abheben, also eine erfinderische Höhe aufweisen.

      Das tut es, unser Techniker ist Superkreativ ;)

      Danke jedenfalls für den kleinen Einblick in die Welt der Patente.

      Die Erteilung eines Patents dauert 2 bis 2,5 Jahre, das sollte man berücksichtigen.

      Darf ich in der zwischenzeit produzieren, oder muss ich warten, bis das Patent durch ist?
      Ich werde die Tage eh einen Patentanwalt aufsuchen, nur wenn du es weisst, kannst du es ja hier reinschreiben, fürs Archiv.

      Es ist klar, im Moment hüpft ihr vor Freude, weil ihr eine vermeintlich genial Idee habt.

      Nönö, wir sind diese Genialen Ideen gewohnt, ich wurde ja nur in die sache verwickelt, weil ich ein Paar gute Verbindungen ins Ausland habe bzw. schnell aufbauen kann (gerade für China haben wir hier unsere Spezialisten).
      Und wenn es klappt, beteilige ich mich einfach ;)

      Ein Anwalt wird jedenfalls seine Lizenz für ein "mobiles Babyphone" sicherlich nicht aufs Spiel setzen.

      Das stimmt auch wieder.

      mfg

        • Die Erfindung muß neu sein.

        Naja, von der Idee her gibt es so ein Produkt (es gibt ja nahezu _alles_ Menschenerdenkliche), allerdings ist unsere Version Moderner, Eleganter, leichter zu bedienen und vor allem, sehr einfach zu installieren.

        Auf Modernität, Eleganz usw. gibt es kein Patent, weil genau das keine sog.
        "erfinderische Höhe" ist.

        Ihr müßt die Frage beantworten ob eure Erfindung NEU ist. Wenn nicht, dann
        hat sichs eh erledigt. Das heißt für euch jetzt: Recherchieren, recherchieren
        und recherchieren!

        Viel Spaß!