Hi,
Ich kann dir auch keinen Anwat empfehlen oder aus der Tasche zaubern. Aber ich kann dir kraft meiner beruflichen Tätigkeit verraten, dass die EU vor die Markteinführung ("Inverkehrbringung") eines Produkts eine Reihe von Hürden, nein, Voraussetzungen gestellt hat.
Mit nur wenigen Ausnahmen fällt nahezu jedes Produkt in den Geltungsbereich von einer oder mehreren EU-Richtlinien. Diese Richtlinien legen gewisse Anforderungen fest, die ein Produkt zu erfüllen hat.
Zum Thema, ich, bzw. wir möchten ein Elektronikgerät auf den Markt bringen ...
Gut, dann wäre schon mal die EMV-Richtlinie zu beachten. Eventuell auch die Niederspannungsrichtlinie, wenn das Gerät mit Spannungen über 42V AC oder 60V DC arbeitet.
Nennen wir unser Produkt der einfachheit halber Radio, dass unter diversen Ereignissen / Einstellungen den besitzer anrufen kann, das Gerät kann also Telefonieren, dass ist eigentlich alles.
Festnetz- oder Mobiltelefonie? Im zweiten Fall lässt die R&TTE-Richtlinie grüßen.
Was muss ich beachten, wenn wir so ein Gerät auf den Markt bringen wollen (es geht nur um das Rechtliche, Finanzieren werden wir es selbst, Prototyp liegt vor und Funktioniert)? Es ist -- ganz Grob -- so eine Art Spielzeug, bzw. könnte man es als Spielzeug durchgehen lassen.
Also womöglich auch noch die Spielzeugrichtlinie?
Die Geräte werden wir in China Produzieren lassen, nur, wie läuft das mit dem TÜV in Deutschland? Muss dieser Separat in Deutschland gemacht werden?
Vermutlich ist gar keine Beurteilung durch den TÜV notwendig - aber die anderen Pflichtanforderungen sind ja auch schon nicht ohne!
So long,
Martin
Wer schläft, sündigt nicht.
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