Schreibe doch einfach die Wahrheit, aber kläre den Käufer auch auf, dass es völlig irrelevant ist ob er die Gewährleistung mithilfe des Originals oder mithilfe der Kopie in anspruch nimmt.
Das Gesetz verlangt keinen KAssenzettel. Ich kann auch in ein Geschäft gehen und etwas kaufen, während ich mich dabei von einem Freund filmen lasse. Die Hauptsache ist, dass man irgendwie beweisen kann, dass das Gerät an demundem Tag in demundem Geschäft gekauft wurde.
Das wissen leider nicht alle Leute, deshalb mein Vorschlag, sie darauf hinzuweisen.
Solltest du explizit schreiben, dass der Kassenbon mitgeschickt wird kann der Käufer diesen nachträglich noch verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Problematisch kann es jetzt nur noch werden, wenn im ursprünglichen Kaufvertrag die Übertragung der Geweährlesitungsrechte ausgeschlossen war. Grundsätzlich lassen sich diese aber übertragen.