Kassenbong in Kopie beim Verkauf...
RaisyDaisy
- recht
Moin,
kurze frage in die runde geworfen.
Ich möchte etwas als privatmann verkaufen, habe aber nur noch den kopierten Kassenzettel des Artikels.....
Kann ich trotzdem bei eBay oder anderswo angeben "Artikel mit Beleg und Restgarantie"? Oder kann der Käufer mit meiner Kopie nichts anfangen bzw. gibt es rechtliche bedenken?
Danke euch:
Raisy
Hallo,
Ich möchte etwas als privatmann verkaufen, habe aber nur noch den kopierten Kassenzettel des Artikels.....
Kann ich trotzdem bei eBay oder anderswo angeben "Artikel mit Beleg und Restgarantie"?
zunächst mal ist die Angabe "mit Beleg" oder "mit Kassenbon" natürlich bedenklich.
Oder kann der Käufer mit meiner Kopie nichts anfangen bzw. gibt es rechtliche bedenken?
Die Frage ist: Akzeptiert der Händler/Hersteller im Garantiefall die Kopie des Kassenbons? Wenn ja, ist auch deinem Käufer damit geholfen. Das solltest du aber vorher mit dem Händler klären, und auch deinem Käufer gegenüber ehrlich angeben.
Wenn der Händler allerdings die Kopie nicht als Beleg akzeptiert, kann auch dein Käufer nichts damit anfangen - dann ist das Stück Papier nichts weiter als ein Erinnerungsstück.
So long,
Martin
Hallo Martin,
ups, darüber habe ich nun garnicht nachgedacht.....
Es ist ein Kassenbong in Kopie von Aldi... wie die nun sowas handhaben weiß ich leider nicht...
lieben dank!
Hallo RaisyDaisy,
... Kassenbong ....
Der Martin hat dich schon diskret darauf hingewiesen!
Hallo :)
Hallo Martin,
ups, darüber habe ich nun garnicht nachgedacht.....
Es ist ein Kassenbong in Kopie von Aldi... wie die nun sowas handhaben weiß ich leider nicht...
Nach meinen Erfahrungen gehen die damit recht unkompliziert um.
Garantie wird ja auf das Gerät und nicht auf den Kassenbon gegeben, auch wenn häufig die Vorlage verlangt wird, wenn man Garantie in Anspruch nimmt.
Aldi weiss recht gut, welche Sonderverkäufe wann getätigt wurden und wann die Garantien ablaufen, auch wenn kein Beleg vorhanden ist.
Natürlich muss der Ebay-Käufer wissen, wann Du den Artikel gekauft hast, damit er sich nicht blamiert, wenn er nach Ablauf der Garantie einen Fehler feststellt und den Artikel zurückgeben will.
mfg
cygnus
Es ist ein Kassenbon in Kopie von Aldi
Normalerweise sollte bei Aldi-Sachen eine Adresse in der Anleitung stehen, wohin man sich wenden soll für die Garantie.
Bei PC-Sachen ist es Medion, die verlangen beim Einschicken meistens eine Kopie des Kassenbons. Bei anderen Herstellern sollte es ähnlich sein.
Hi,
Die Frage ist: Akzeptiert der Händler/Hersteller im Garantiefall die Kopie des Kassenbons?
Ja, denn die Gesetze zu Verbaucherschutz sind in keinster Weise abhängig von so etwas wie "Kassenbon".
Wenn der Händler allerdings die Kopie nicht als Beleg akzeptiert,
... dann handelt er illegal, und sich ggf. eine Klage ein, die er verlieren wird.
Gruß, Cybaer
Hi,
Ich möchte etwas als privatmann verkaufen, habe aber nur noch den kopierten Kassenzettel des Artikels.....
Kann ich trotzdem bei eBay oder anderswo angeben "Artikel mit Beleg und Restgarantie"? Oder kann der Käufer mit meiner Kopie nichts anfangen bzw. gibt es rechtliche bedenken?
also du willst absichtlich dem Käufer suggerieren einen Kassenbeleg zu
erhalten, obwohl du genau weisst, dass es ein Kopie ist. Du möchtest aber nicht Kopie reinschreiben, sondern hier jetzt eine rechtliche Grundlage
für deinen Betrugsversuch holen.
Ich finde das persönlich eine Schweinerei und ich bin menschlich enttäuscht, dass du hier keine entsprechenden Antworten im angemessenen Tonfall bekommst, sondern tatsächlich auch noch auf Hilfsbereitschaft stösst.
Hans
Guten Morgen!
Kann ich trotzdem bei eBay oder anderswo angeben "Artikel mit Beleg und Restgarantie"? Oder kann der Käufer mit meiner Kopie nichts anfangen bzw. gibt es rechtliche bedenken?
Ich [...] bin menschlich enttäuscht, dass du hier keine entsprechenden Antworten im angemessenen Tonfall bekommst, sondern tatsächlich auch noch auf Hilfsbereitschaft stösst.
Hallo?! Du liest wohl nur mit 'ner Flaschenbürste?
So long,
Martin
Hi,
Hallo?! Du liest wohl nur mit 'ner Flaschenbürste?
es geht mir nicht darum, ob der Beleg wirksam ist oder nicht. Auch dein Hinweis "gegenüber dem Käufer ehrlich zu sein", ist irrelevant.
Er weiss das selbst, und will es "absichtlich" dem Käufer suggerierren.
Also wenn ich etwas kaufe und dann steht da Kaufbeleg drauf, dann habe ich eine Erwartungshaltung, die in betrügerischer Weise von dem Verkäufer ausgenutzt wird.
Hans
Hallo,
Auch dein Hinweis "gegenüber dem Käufer ehrlich zu sein", ist irrelevant.
nein, genau darauf kommt es an. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufen will und dem Interessenten sofort sage: "Hör mal, da ist noch eine Restgarantie von 8 Monaten, ich hab aber den Kaufbeleg nicht mehr, nur eine Kopie", dann ist das völlig in Ordnung. Nur wenn ich das verschweige, kann man mir betrügerische Absicht unterstellen.
Er weiss das selbst, und will es "absichtlich" dem Käufer suggerierren.
Er (oder sie?) will das offensichtlich nicht, deswegen die Frage hier.
Also wenn ich etwas kaufe und dann steht da Kaufbeleg drauf, dann habe ich eine Erwartungshaltung, die in betrügerischer Weise von dem Verkäufer ausgenutzt wird.
Eben. Deswegen muss man klarstellen, dass es sich nur um eine Kopie handelt. Wenn der Interessent dann immer noch dabei ist, gut.
Ciao,
Martin
Hi,
nein, genau darauf kommt es an. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufen will und dem Interessenten sofort sage: "Hör mal, da ist noch eine Restgarantie von 8 Monaten, ich hab aber den Kaufbeleg nicht mehr, nur eine Kopie", dann ist das völlig in Ordnung. Nur wenn ich das verschweige, kann man mir betrügerische Absicht unterstellen.
genau das will ich damit sagen.
Er weiss das selbst, und will es "absichtlich" dem Käufer suggerierren.
Er (oder sie?) will das offensichtlich nicht, deswegen die Frage hier.
Das sehe ich völlig anders. Er will! Er will nur hinterher keinen dran kriegen für seine Falschaussage.
Eben. Deswegen muss man klarstellen, dass es sich nur um eine Kopie handelt. Wenn der Interessent dann immer noch dabei ist, gut.
Genau so ist es, also kann er gleich Kopie schreiben und sich hier die Frage sparen, oder?
Hans
Schreibe doch einfach die Wahrheit, aber kläre den Käufer auch auf, dass es völlig irrelevant ist ob er die Gewährleistung mithilfe des Originals oder mithilfe der Kopie in anspruch nimmt.
Das Gesetz verlangt keinen KAssenzettel. Ich kann auch in ein Geschäft gehen und etwas kaufen, während ich mich dabei von einem Freund filmen lasse. Die Hauptsache ist, dass man irgendwie beweisen kann, dass das Gerät an demundem Tag in demundem Geschäft gekauft wurde.
Das wissen leider nicht alle Leute, deshalb mein Vorschlag, sie darauf hinzuweisen.
Solltest du explizit schreiben, dass der Kassenbon mitgeschickt wird kann der Käufer diesen nachträglich noch verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Problematisch kann es jetzt nur noch werden, wenn im ursprünglichen Kaufvertrag die Übertragung der Geweährlesitungsrechte ausgeschlossen war. Grundsätzlich lassen sich diese aber übertragen.