Hallo,
Auch dein Hinweis "gegenüber dem Käufer ehrlich zu sein", ist irrelevant.
nein, genau darauf kommt es an. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufen will und dem Interessenten sofort sage: "Hör mal, da ist noch eine Restgarantie von 8 Monaten, ich hab aber den Kaufbeleg nicht mehr, nur eine Kopie", dann ist das völlig in Ordnung. Nur wenn ich das verschweige, kann man mir betrügerische Absicht unterstellen.
Er weiss das selbst, und will es "absichtlich" dem Käufer suggerierren.
Er (oder sie?) will das offensichtlich nicht, deswegen die Frage hier.
Also wenn ich etwas kaufe und dann steht da Kaufbeleg drauf, dann habe ich eine Erwartungshaltung, die in betrügerischer Weise von dem Verkäufer ausgenutzt wird.
Eben. Deswegen muss man klarstellen, dass es sich nur um eine Kopie handelt. Wenn der Interessent dann immer noch dabei ist, gut.
Ciao,
Martin
Realität ist eine Illusion, die durch Unterversorgung des Körpers mit Alkohol entstehen kann.