Hallo,
Ich möchte etwas als privatmann verkaufen, habe aber nur noch den kopierten Kassenzettel des Artikels.....
Kann ich trotzdem bei eBay oder anderswo angeben "Artikel mit Beleg und Restgarantie"?
zunächst mal ist die Angabe "mit Beleg" oder "mit Kassenbon" natürlich bedenklich.
Oder kann der Käufer mit meiner Kopie nichts anfangen bzw. gibt es rechtliche bedenken?
Die Frage ist: Akzeptiert der Händler/Hersteller im Garantiefall die Kopie des Kassenbons? Wenn ja, ist auch deinem Käufer damit geholfen. Das solltest du aber vorher mit dem Händler klären, und auch deinem Käufer gegenüber ehrlich angeben.
Wenn der Händler allerdings die Kopie nicht als Beleg akzeptiert, kann auch dein Käufer nichts damit anfangen - dann ist das Stück Papier nichts weiter als ein Erinnerungsstück.
So long,
Martin
"Drogen machen gleichgültig."
- "Na und? Mir doch egal."