Hi,
Die Frage ist: Akzeptiert der Händler/Hersteller im Garantiefall die Kopie des Kassenbons?
Ja, denn die Gesetze zu Verbaucherschutz sind in keinster Weise abhängig von so etwas wie "Kassenbon".
Wenn der Händler allerdings die Kopie nicht als Beleg akzeptiert,
... dann handelt er illegal, und sich ggf. eine Klage ein, die er verlieren wird.
Gruß, Cybaer
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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)