Was für Möglichkeiten habe ich in einem solchen Fall als einfacher Kleinunternehmer?
Die Möglichkeiten, die jeder auch hat: Ggf. in Verzug setzen (§ 286 BGB), gerichtliches Mahnverfahren.
Wird dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.