Magda: Kunde zahlt eingeschränkt

Hi,

habe einen sehr ärgerlichen Fall vorliegen:
Einem Kunde wurde die Prorammierung eines Webprojekts in Form eines Fixangebots erstellt und fertiggestellt.
Das Design kam von einem dritten Dienstleister (des Kunden).
Im Softwareerstellungsvertrag steht u.a. drin, dass das Template von mir einzubinden ist und das wurde für das bisherige Design gemacht.
Nun ist der Kunde mit dem Designer unzufrieden und hat einen neuen damit beauftragt, der bis in einem Monat frühestens sein Template abgibt, sodass es in die Webanwendung integriert werden kann. Da es sich um zahlreiche Formulare und nicht um ein einfach Webdesign Template handelt, ist das ganze mit einigen Stunden Arbeit verbunden.
Nun geht es darum, dass ich vom Kunde (wie im Vertrag festgelegt) das Abnahmeprotokoll erhalten habe, worin er sich nun das Recht herausnimmt, vom Gesamtbetrag der Leistung etwa ein Viertel des Geldes einzubehalten, bis das (neue) Template integriert wurde. D.h. er ist der Meinung, ich müsste das einbauen und erhalte erst dann mein Geld. Das möchte er nun, dass ich so unterschreibe und dann erst will er 3/4 bezahlen.
Gemäß Vertrag habe ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Anspruch auf 100% des Preises ohne Abzüge. Dass ich ihm das neue Design einbinde, ist eine zusätzliche Leistung, die ich ihm bestenfalls aus Kulanz erledigen würde. Aber wenn man es so sehen will, werde ich derzeit gezwungen, dies zu tun und sehe nicht einmal einen Groschen bis jetzt, der auf mein Konto fließt und das, obwohl meine Leistung vollends erbracht wurde und obwohl er die Anwendung schon seit 1 Monat nutzt und damit Einnahmen erzielt!
Auch die Nutzungsrechte, Quelltexte, die Dokumentation und die Zugangsdaten hat er noch nicht erhalten und dennoch wird es schon genutzt und ehrlichgesagt würde ich gerne möglichst bald mein Geld sehen...
Nun einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, wäre wohl das sinnvollste, aber ist mit weiteren derzeit nicht tragbaren Kosten verbunden nachdem auf Grund des Großprojektes für eben diesen Kunden fast 3 Monate nur daran gearbeitet wurde und auch dadurch enorme Kosten angefallen sind abgesehen davon.

Da denkt man, mit einem sauberen Softwareerstellungsvertrags sei man auf der sicheren Seite; aber ich frage mich derzeit vielmehr, ob ich überhaupt einen Cent von diesem Kunden jemals sehen werde.
Von dem ehem. Designer, dessen Werk derzeit ebenso (ohne Nutzungsrechte) und v.a. unbezahlt genutzt wird, habe ich erfahren, dass nicht einmal der zugesicherte Betrag gezahlt wurde.

Was für Möglichkeiten habe ich in einem solchen Fall als einfacher Kleinunternehmer?

Danke für eure Hilfe!

  1. Mahlzeit Magda,

    Was für Möglichkeiten habe ich in einem solchen Fall als einfacher Kleinunternehmer?

    Wie Du schon gesagt hast: einen Anwalt nehmen und verklagen. Vorher solltest Du ihn darüber informieren, dass Du das zu tun gedenkst und dass sämtliche dadurch entstehenden Kosten von ihm zu tragen sind, da er sich nicht an den zwischen Euch geschlossenen Vertrag hält.

    Ich hoffe für Dich, dass Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast. Wenn nicht, betrachte diesen Fall als Lehrgeld und schließe so schnell wie möglich eine ab.

    MfG,
    EKKi

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    1. Anwälte sind hauptsächlich teuer und können in diesem Fall keine Hilfe leisten, die man nicht auch in Selbsthilfe bewältigen kann.

      Wie Bob schon korrekt vorschlägt, erst in Verzug setzen, dann gerichtlich mahnen. Bei Wiederspruch direkt Recht auf Nutzung der von Dir erstellten Software per Einschreiben untersagen, bis der vereinbarte Betrag bezahlt ist und das Gericht den Rest klären lassen.

      Das einzige, was ein Anwalt noch machen könnte, zu dem Du nicht berechtigt bist, ist eine Abmahnung in dem Fall, dass Dein Kunde die Software trotzdem weiter benutzt (welche aber auch wieder vom Gericht geprüft wird, insofern kannst Du auch gleich auf das Verfahren warten).

      Den gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du leicht und kostengünstig selbst erstellen. Ein entsprechender Vordruck ist in jedem gut sortierten Schreibwarenladen erhältlich - mitsamt einer eindeutigen Beschreibung, wie er auszufüllen ist. Das zuständige Mahngericht findest Du im Internet.

      Rechne damit, dass der Mahnbescheid einigermaßen schnell (also innerhalb von ca. 6 Wochen) bearbeitet wird, ein Gerichtsverfahren aber erhebliche Zeit in Anspruch nimmt (teilweise mehrere Jahre).

      Gruß, LX

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  2. Was für Möglichkeiten habe ich in einem solchen Fall als einfacher Kleinunternehmer?

    Die Möglichkeiten, die jeder auch hat: Ggf. in Verzug setzen (§ 286 BGB), gerichtliches Mahnverfahren.

    Wird dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

  3. Moin!

    Einem Kunde wurde die Prorammierung eines Webprojekts in Form eines Fixangebots erstellt und fertiggestellt.
    Das Design kam von einem dritten Dienstleister (des Kunden).
    Im Softwareerstellungsvertrag steht u.a. drin, dass das Template von mir einzubinden ist und das wurde für das bisherige Design gemacht.
    Nun ist der Kunde mit dem Designer unzufrieden und hat einen neuen damit beauftragt, der bis in einem Monat frühestens sein Template abgibt, sodass es in die Webanwendung integriert werden kann. Da es sich um zahlreiche Formulare und nicht um ein einfach Webdesign Template handelt, ist das ganze mit einigen Stunden Arbeit verbunden.

    Dein Kunde ist der Ansicht, die doppelte Einbindung des Templates wäre vertraglich so festgelegt, und es wäre in deinem Festpreis inklusive.

    Du bist der Ansicht, dass alle vertraglichen Leistungen erbracht wurden, und die ausstehende Übernahme eines anderen Designs allenfalls eine zusätzliche, gesondert zu vergütende Dienstleistung ist.

    Du hast ja schon entsprechende Antworten bekommen, wie mit härteren Bandagen deine Ansicht der Sachlage durchzusetzen wäre. Es ist immer gut, wenn man seine Handlungsoptionen kennt. Je mehr Alternativen du hast, desto besser ist deine Verhandlungsposition. Ungünstig ist, dass deine wichtigste Alternative, nämlich eine gerichtliche Auseinandersetzung, durch deine eigene Finanzlage sehr eingeschränkt erscheint.

    Deinem Kunden hingegen geht es offensichtlich nur darum, für den mit dir vereinbarten Preis exakt das zu erhalten, was er sich vorgestellt hat, nämlich eine fertige Webseite - egal wieviele Designentwürfe dabei draufgehen. Die Designer, die zwischendurch verschlissen wurden, weil sie Arbeitsergebnisse geliefert haben, die nicht gefallen, werden einfach nicht bezahlt. Und damit du nicht hinterher sagst, dass du von der Nachintegration des neuen Templates nichts wissen willst, wirst du eben auch mit der Zurückhaltung von Geld hingehalten.

    Im Prinzip hast du nur eine Alternative zur direkten streitigen Auseinandersetzung, und das ist Verhandlung. Solange noch keine bösen Worte die Geschäftsbeziehung belasten, so dass man aus Prinzip nicht mehr miteinander sprechen würde, ist der direkteste (aber nicht unbedingt einfachste) Weg zu deinem Geld der Verhandlungsweg.

    Vermutlich bietet sich ein Mittelweg an. Du willst JETZT Geld haben, und später nicht ohne Aufpreis das zweite Template erstellen. Dein Kunde will unbedingt das zweite Template, verdient mit dem Zwischenzustand schon Geld, hat aber kein Interesse, dir mehr Geld als vereinbart zu geben.

    Irgendwo in der Mitte müsst ihr euch treffen. Vermutlich sähe ein Kompromiss so aus: Du kriegst jetzt, wie vom Kunden vorgesehen, den Teilbetrag Geld, und für den zweiten Satz Templates wird noch ein gesonderter Aufschlag (zum Sondertarif) auf den Originalpreis vereinbart, der zusammen mit dem Rest fällig wird, wenn dieser Teil der Aufgabe erledigt ist.

    Wenn es nicht zu so einem Kompromiss kommt, hast du im schlechtesten Fall damit zu rechnen, dass dein Kunde erstmal gar nichts zahlt, und im zweitschlechtesten Fall zahlt er dir nur das, was ursprünglich vereinbart war. Dir bleibt natürlich offen, in diesen Fällen den juristischen Weg einzuschlagen, zu deren Erfolgschancen und insbesondere der zeitlichen Komponente sich hier aber niemand seriös äußern kann.

    Immerhin bleibt festzuhalten: Schlimmer als jetzt kann es nicht werden, nur besser.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  4. Tachchen!

    Ich stimme mit Sven überein, dass man sowas zunächst am besten einvernehmlich
    zu einer Lösung führt. Im Grundsatz liegen - nach deiner Schilderung - die
    Argumente auf deiner Seite.
    Evtl. bist du ja auch bereit, auf beispielsweise 10% des Lohns zu verzichten,
    wenn er gleichzeitig zusagt, dich für den zweiten Anlauf zu bezahlten und
    zwar nur dich (sprich: nicht erst 90% zahlen, dann anderen beauftragen).

    Sollte das nicht gehen oder du das schlicht nicht wollen (so ginge es mir),
    dann ab zum Anwalt damit. Der kann nämlich erkennen, ob das mit dem Verzug
    so einfach ist ohne Abnahme. ;-)
    Und soo teuer sind Anwälte meistens gar nicht (insb. gegenüber der Variante
    ohne Anwalt einfach auf das Geld verzichten) und wenn man wirklich etwas knapp
    mit dem Geld ist, gibt es noch die PKH. Und die bekommt man öfter als gedacht.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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