Cybaer: Abmahnung wegen einem Linktipp

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Hi,

Selbst wenn er einen Anwalt dazu anstiften kann, eine derartige Abmahnung zu schreiben, würde dieser sich der Gebührenüberhebung strafbar machen, sobald er eine Schadenssumme festlegt.

Ich kann auf Unterlassung  klagen. Vor der Klage kann ich abmahnen (lassen). Das ist Sinn einer Abmahnung (Vermeidung von Prozessen). Ich kann dafür einen Anwalt bemühen, der kostet Geld. Dieses Geld wird der Anwalt dem Abgemahnten in Rechnung stellen (was auch ohne "Schadenssumme" ärgerlich sein dürfte). Zahlt der Abgemahnte nicht, dann kann es halt zum Prozeß kommen. Zumindest wer den gewinnt, dürfte klar sein.

Gruß, Cybaer

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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)