Texter mit x: Abmahnung wegen einem Linktipp

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  1. Wenn man den Spaß mal ganz anders aufziehen möchte, könnte man auch
    eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (so unter Privaten: 100 EUR?)
    abgeben und damit sowohl einer weiteren Abmahnung als auch einer
    Unterlassungsklage jede Hoffnung auf Erfolg nehmen. :-)

100 Euro würden vermutlich nicht ausreichen um die Hoffnung zu nehmen, sagt mein Gefühl. Bei einer strafbewehrte Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch wäre man auf der sicheren Seite ohne über den Betrag nachdenken zu müssen.