Sven Rautenberg: Abmahnung wegen einem Linktipp

Beitrag lesen

Moin!

Person A hat einem Blog-Inhaber B einen Linktipp zu seiner eigenen Seite A geschickt, dass er sie sich doch einmal anschauen werde. Blog-Inhaber B antwortet nun sehr unfreundlich, dass es Spam sei und Person A von ihm eine Abmahnung bekommen wird, da er seine personenbezogenen Daten rechtswidrig gespeichert hat. Die Daten wurden natürlich nur zur Kontaktaufnahme aus dem Impressum genommen und nicht gespeichert. War das von Blog-Inhaber B nur eine leere Drohung?

Die Begründung - die Daten seien rechtswidrig gespeichert worden - ist IMHO nicht richtig, wenn diese sowieso im Impressum zu finden sind.
Jedoch stimmt es, dass man ohne Erlaubnis keine Werbung zusenden darf.

Wenn eine Abmahnung kommt und Person A den Rechtsweg beschreitet, wird der entscheidende Punkt vor Gericht die Frage sein, ob ein Linktipp (bzw. die spezielle Mail) als Werbung gilt oder nicht.

Da Blogs sich ja durchaus journalistisch betätigen, könnte der Mailsender argumentieren, dass der Bloginhaber sich Leserbriefe per Mail gefallen lassen muß.

Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann. Eine Abmahnung ist die erste Aufforderung, eine Verhaltensänderung durchzuführen (also etwas zu tun oder zu unterlassen), und natürlich, die Anwaltsrechnung zu begleichen. Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.

- Sven Rautenberg

--
"Love your nation - respect the others."