Marke im Domainnamen
anita
- recht
Liebes Forum,
ich habe die Möglichkeit, eine Domain zu registrieren, die aber leider hierzulande markenrechtlich geschützt ist.
Kann ich diese trotzdem nutzen (privat - ohne Werbeeinblendungen)?
Was passiert, wenn ich doch eines Tages mal ein Affiliate-Programm nutzen möchte bzw. AdSense?
Ich sehe immer wieder welche, die solche Domains besitzen und die Marke in ihrer Website nutzen und anpreisen - die Besitzer sitzen allerdings im Ausland - wird man dort etwa nicht abgemahnt bzw. bestraft? Da könnte ja jeder ein Gewerbe im Ausland anmelden und so vorgehen...?!
Danke für Feedback - überlege, ob ich von der Domain besser die Finger lasse...
LG,
anita
Danke für Feedback - überlege, ob ich von der Domain besser die Finger lasse...
lass es - da kannst du (egal ob du die domain gewerblich nutzt oder nicht) ordentlich einfahren
nic.at sagt dazu folgendes
"Der Antragsteller erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen."
andere vergabestellen sehen das sicher auch so ;)
Nach derzeitiger Rechtsprechung sieht es so aus, dass folgende Anspruchsreihenfolge berücksichtigt wird:
1. Eingetragene Marke / Warenzeichen
2. Familienname
3. Domainbesitzer
Wenn jemand anderes auf Platz 1 sitzt, bekommst Du wahrscheinlich noch nicht einmal eine Entschädigung dafür bezahlt, die Domain herauszugeben, sondern bist vielmehr Zielscheibe für jeden Abmahn-Anwalt.
Wenn Du die Domain trotzdem haben willst, folgender Vorschlag: lasse Dir von dem Unternehmen oder der Person, welche die Marke inne hat, schriftlich bestätigen, dass Du sie haben darfst. Du kannst im gleichen Schreiben anbieten, eine entsprechende Präsenz für den Inhaber der Marke zu erstellen.
Gruß, LX
Hello Anita,
ich habe die Möglichkeit, eine Domain zu registrieren, die aber leider hierzulande markenrechtlich geschützt ist.
Es ist nahezu unmöglich, deine Frage zu beantworten, da Du nicht dazugeschreiben ist, wo "hierzulande" ist.
In DE stellt sich mir der Sachverhalt so dar:
Ist die Domain noch nicht registriert, kannst Du dies mMn unbeschadet tun, wenn es sich nicht um
Wenn es da also eine Marke "blausumpf" geben würde, und jemand darunter Getränke herstellt und vertreibt, könntest Du "blausumpf" durchaus für eine Webseite anmelden, auf der ein Geocaching-Spiel vermarktet wird, oder blaue Möbel vorgestellt werden.
Auch wenn jemand Blausumpf heißt, eine Agentur betreibt, aber bisher keine Webseite hatte, kannst Du die für Dich verwenden für Deinen Möbelmarkt. Wenn der Möbelmarkt aber nicht blausumpf heißt, sondern du nur Möbel unter dieser (nicht eingetragenen) Marke vertreibst, dann kann jemand, der eine Markenanmeldung für diesen Namen durchsetzt und ebenfalls Möbel vertreibt die Domain herausverlangen, auch wenn Du eher da warst, denn Marken kennen kein keine Priorität aus Vorbenutzung. Hast Du allerdings mit dem Namen schon eine überragende Verkehrsgeltung erlangt, wenn derjenige seine Anmeldung abgibt, dann hast Du eine gute Chance auf Widerspruch oder sogar noch spätere Löschung der Marke.
Ich hoffe, ich konnte aus meiner persönlichen Erfahrung so ungefähr berichten, was alles so passieren kann. Das wird vermutlich nicht vollständig sein.
Wenn Du also bisher noch kein Geld für den Namen ausgegeben hast, würde ich auf jeden Fall den Krieg vermeiden, denn es könnte einer werden. Und wenn der Andere etwas Geld hat und nicht gerade den Grafen beauftragt mit seiner Angelegenheit, dann wird er gewinnen und Du richtig in der Scheiße sitzen (30.000 Euro sind da nix). Und wenn er den Grafen nehmen könnte, kommt es darauf an, ob Du mehr Schmiergeld zahlst...
Wie gesagt, eigene Erfahrungen :-(
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Hi,
In DE stellt sich mir der Sachverhalt so dar:
Ist die Domain noch nicht registriert, kannst Du dies mMn unbeschadet tun, wenn es sich nicht um
- absolute Hindernisse handelt (volksverhetzend, verbotene Zeichen, hoheitliche Bezeichnungen)
- Kollision mit bekannten Unternehmen mit überragendem Verkehrswert und flächendeckender Verbreitung
- Kollision mit bekannten (großen, alten) Marken
- Kollision mit einer Marke gleicher Verwendungsklasse [1]
- Kollision mit kleinen (auch dir noch unbekannten) Unternehmen gleicher Branche
(Verwendungsklasse), insbesondere, wenn sie in deinem Einzugsgebiet bereits tätig sind- Kollisionen mit aktiven Titeln (Zeitschriften, Filme, ...), wenn Du ebenso publizieren willst,
also die Publikation dein Geschäftszweck ist
cu,
Andreas
Hello,
In DE stellt sich mir der Sachverhalt so dar:
Ist die Domain noch nicht registriert, kannst Du dies mMn unbeschadet tun, wenn es sich nicht um
- absolute Hindernisse handelt (volksverhetzend, verbotene Zeichen, hoheitliche Bezeichnungen)
- Kollision mit bekannten Unternehmen mit überragendem Verkehrswert und flächendeckender Verbreitung
- Kollision mit bekannten (großen, alten) Marken
- Kollision mit einer Marke gleicher Verwendungsklasse [1]
- Kollision mit kleinen (auch dir noch unbekannten) Unternehmen gleicher Branche
(Verwendungsklasse), insbesondere, wenn sie in deinem Einzugsgebiet bereits tätig sind- Kollisionen mit aktiven Titeln (Zeitschriften, Filme, ...), wenn Du ebenso publizieren willst,
also die Publikation dein Geschäftszweck ist
- Kollision mit Gebietskörperschaft (Stadt, Kreis, Gemeinde, Regierungsbezirk, Bundesland ...)
Danke für die Ergänzung.
Ich hatte das jetzt unter "hoheitliche Bezeichnungen" gezählt.
Man darf auch nicht den Namen öffentlich rechtlicher Gesellschaften (z.B. Rundfunk) oder den gleichgestellter Instituionen (NIC.de) missbrauchen, insbesondere dann nicht, wenn sie hoheitliche Aufgaben, wie z.B. die Verwaltung knapper Güter, wahrnehmen.
Da fehlen sicher noch etliche. Die meisten davon werden einem aber im täglichen Leben eher nicht so oft begegnen und stellen mMn deshalb auch keine direkte Gefahr dar.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg