Gesellschaftsform für "Hobbybastler"
Paule
- recht
Hallo zusammen,
in der Vergangenheit habe ich für Freunde immer mal wieder Webseiten gebastelt. In letzter Zeit haben sich die Anfragen gehäuft, so dass ich jetzt Geld dafür nehmen will/muss und auch die "Kunden" sind nicht mehr nur Bekannte.
Da ich ein ehrlicher Bürger bin und ungern Geld am Finanzamt vorbeischleusen möchte, wollte ich Euch fragen, welche Gesellschaftsform angebracht ist. Sicherlich können viele von Euch aus Erfahrung sprechen.
Ich selbst bin Student, arbeite nebenbei auf Lohnsteuerkarte an der Uni (Hiwi-Job) und möchte das Webseitenbasteln eher als Hobby machen. D.h. wenn man etwas anfällt, ists okay, ich will aber nicht gezielt Aufträge suchen und sehe das alles eher als Zubrot.`
Über Eure Antworten freue ich mich!
Gruß, Paule
Wenn Du Teilhaber hast, eine GbR, ansonsten "Gewerbetreibender". Dein örtliches Gewerbeamt (wahrscheinlich im Rathaus) kann Dir weiterhelfen.
Gruß, LX
Wenn Du Teilhaber hast, eine GbR, ansonsten "Gewerbetreibender". Dein örtliches Gewerbeamt (wahrscheinlich im Rathaus) kann Dir weiterhelfen.
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.
Damit bist du dann einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig und musst dein Gewerbe anmelden.
Einfach als "Max Mustermann" (mind. ein ausgeschriebener Vorname).
Gruß, Kalle
Vielen Dank erst einmal!
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.
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Vermietung und Verpachtung fällt weg, Geldanlage ebenso.
Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe, besteht als Gewerbetreibender Buchführungspflicht, als GbRler nicht. Das würde ich natürlich gerne umgehen. Ich könnte ja theoretisch meinen Vater oder meine Freundin als Teilhaber einspannen, auch wenn die gar nichts machen (auch wenn sie dann mit ihrem Privatvermögen haften würden).
Gibt es ansonsten größere Vor- und Nachteile bei beiden Formen oder bleibt mir aufgrund der doppelten Einnahmen (Unijob und Bastelei) sowieso keine Wahl und ich muss mich als Gewerbetreibender melden?
Vielen Dank!!
Hallo,
Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe, besteht als Gewerbetreibender Buchführungspflicht
jein ... Als Gewerbetreibender hast du zunächst keine Pficht zur Buchführung im kaufmännischen Sinn. Du musst lediglich eine stark vereinfachte Buchführungpflegen, in der du deine Ausgaben gegen die Einnahmen aufrechnest und die Differenz als Gewinn oder Verlust angibst. Das Ganze nennt sich Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Dafür gibt es ein Formular, das du dann der jährlichen Steuererklärung beilegst.
Deine eigene laufende Buchführung kann dabei formlos sein (sie muss nur im Falle einer Überprüfung nachvollziehbar sein).
als GbRler nicht
Das ist Unsinn.
Gibt es ansonsten größere Vor- und Nachteile bei beiden Formen oder bleibt mir aufgrund der doppelten Einnahmen (Unijob und Bastelei) sowieso keine Wahl und ich muss mich als Gewerbetreibender melden?
Du solltest auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, meine ich. Wenn deine Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit bestimmte Grenzen nicht überschreiten, bist du sogar von der Gewerbesteuer befreit (AFAIK <24500EUR p.a.) und kannst dich als sog. Kleinunternehmer auch noch von der Mehrwertsteuer-Abgabe befreien lassen (<17500EUR p.a.) - natürlich darfst du dann in deinen Rechnungen auch keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen.
So long,
Martin
Hi!
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen: Bastelei (wie du es nennst), abhängige Beschäftigung, vielleicht noch Geldanlage, Vermietung/Verpachtung usw.
Damit bist du dann einkommensteuer- und
Ja!
umsatzsteuerpflichtig und
nicht unbedingt - in den Grenzen von § 19, Absatz 1 Umsatzsteuergesetz - ist er davon befreit.
musst dein Gewerbe anmelden.
Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.
Einfach als "Max Mustermann" (mind. ein ausgeschriebener Vorname).
off:PP
Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.
In diesem Fall fällt freiberuflich aber aus. Das ginge als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet. Da machen die kleine und nervige Unterschiede, wie ich selbst schon erfahren musste.
Hi!
Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.
In diesem Fall fällt freiberuflich aber aus. Das ginge als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet. Da machen die kleine und nervige Unterschiede, wie ich selbst schon erfahren musste.
: Mega -v --please
Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?
off:PP
Freiberufler und Gewerbe vertragen sich so gut, wie FDP und Steuererhöhung - will sagen: ein frei ausgeübter Beruf ist etwas anderes, als ein Gewerbebetrieb.
In diesem Fall fällt freiberuflich aber aus. Das ginge als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet. Da machen die kleine und nervige Unterschiede, wie ich selbst schon erfahren musste.
: Mega -v --please
Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?
Möglicherweise nichts.
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche ... selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen."
Als (Web-)Desiger geht das, als Programmierer unter Umständen auch (habe ich nach dem Studium auch gemacht aber eindeutig auf wissenschaftlicher Ebene) aber als "HTML-Schreiberling" wird es eng.
Hi!
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche ... selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen."
Ja, kenne ich.
Als (Web-)Desiger geht das, als Programmierer unter Umständen auch (habe ich nach dem Studium auch gemacht aber eindeutig auf wissenschaftlicher Ebene) aber als "HTML-Schreiberling" wird es eng.
Was ist denn ein "HTML-Schreiberling" - so eine Art Beschreibungssprachen-Datentypist oder was?
off:PP
Was ist denn ein "HTML-Schreiberling" - so eine Art Beschreibungssprachen-Datentypist oder was?
Keine Ahnung aber eine schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit ist es doch nicht oder siehst Du das anders?
Hi!
Was ist denn ein "HTML-Schreiberling" - so eine Art Beschreibungssprachen-Datentypist oder was?
Keine Ahnung aber eine schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit ist es doch nicht oder siehst Du das anders?
Wieso sollte ich nun einen Begriff definieren wollen, welchen ich nicht ins Spiel gebracht habe?
off:PP
Wieso sollte ich nun einen Begriff definieren wollen, welchen ich nicht ins Spiel gebracht habe?
Wieso sollte jemand seinen Kopf benutzen, wenn er statt dessen auf der Forderung nach einer Definition von einem Begriff beharren kann.
Aber gut, ich definiere "HTML-Schreiberling" als "Hobbybastler" für Webseiten ausgenommen nennenswerter Tätigkeiten im Bereich künstlerisches Webdesign.
Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?
Und was soll mir das jetzt sagen? Dass du einer Tätigkeit nachgegangen bist, für die eine Freiberuflichkeit möglich ist?
Frag mal nach, ob du als "Homepagebastler" (exakt darum gings) als Freiberufler tätig sein kann.
Und ob du rechtmässig freiberuflich tätig warst, kann ich nicht beurteilen, weil ich dein Betätigungsfeld nicht kenne. Es ist durchaus möglich, dass du dich in einer rechtlichen Grauzone bewegt hast, weil die Auslegung nicht gaz klar ist.
Hi!
Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?
Frag mal nach, ob du als "Homepagebastler" (exakt darum gings) als Freiberufler tätig sein kann.
Damals habe ich zu mindestens 50% so etwas gemacht - der Rest war Schulung und Beratung.
Ich kenne auch eine Reihe anderer freiberuflicher Webproduzenten und Programmierer.
Es ist durchaus möglich, dass du dich in einer rechtlichen Grauzone bewegt hast,
In einer rechtlichen Grauzone haben mich die Finanzbehörden, mein Anwalt und Steuerberater nie gesehen - danke für Deine "Expertise".
weil di Auslegung nicht gaz klar ist.
Nee mit dem russischen Multikonzern habe ich nichts am Hut!
Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
off:PP
Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
Nur mal so ein paar Beispiele:
BFH vom 18.4.2007, XI R 29/06
FG Köln vom 19.09.2005, 10 K 4762/03
FG Nürnberg vom 06.11.2002, V 191/00 "Ein Diplom-Ingenieur, der hochkomplexe Anwendersoftware an der Schnittstelle zum Betriebssystem entwickelt, die Kenntnisse der Ingenieurwissenschaft erfordert, unterhält keinen Gewerbebetrieb, sondern ist freiberuflich tätig."
Und hilfsweise kann man auch hierauf zurückgreifen:
BSG vom 7.7.2005, B 3 KR 37/04 R
Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.
Siechfred
Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.
Richtig. Und bisher keine einzige, die einen Homepagebastler betrifft. Somt müsste isch sojemand seine Freiberuflichkeit erst per Gericht erstreiten und kann sie damit aktuell nicht ausführen.
Bleibt also nur ein Gewerbe.
Richtig. Und bisher keine einzige, die einen Homepagebastler betrifft. Somt müsste isch sojemand seine Freiberuflichkeit erst per Gericht erstreiten und kann sie damit aktuell nicht ausführen.
Bleibt also nur ein Gewerbe.
Das ist die falsche Schlussfolgerung, denn es gibt in diesem Fall kein richtig oder falsch.
Wenn ich die Wahl zwischen Sekt und Selters habe, greife ich zu Sekt und nehme einen eventuellen Kater am nächsten Morgen in Kauf ;)
Siechfred
Das ist die falsche Schlussfolgerung, denn es gibt in diesem Fall kein richtig oder falsch.
Es minimiert aber die Gefahr des Ärgers, der kommen könnte ;)
Wenn ich die Wahl zwischen Sekt und Selters habe, greife ich zu Sekt und nehme einen eventuellen Kater am nächsten Morgen in Kauf ;)
Ich nehme lieber das Selters. Aber das fehlt dir dann eh nicht, du hast ja deinen Sekt ;)
Moin,
(Nicht) Freiberuflichkeit ... (also) Gewerbe.
Das ist die falsche Schlussfolgerung, denn es gibt in diesem Fall kein richtig oder falsch.
Zudem gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Nämlich nach Abwägung und angesichts der Umstände auf die "Nebentätigkeit" zu verzichten.
Grüße
Swen
Hallo,
Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
Nur mal so ein paar Beispiele:
[...]
Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.
das würde auch erklären, warum ich noch nirgends eine griffige Erklärung gefunden habe, die deutlich macht, was "freiberuflich" von "gewerblich" unterscheidet.
So long,
Martin
Moin,
das würde auch erklären, warum ich noch nirgends eine griffige Erklärung gefunden habe, die deutlich macht, was "freiberuflich" von "gewerblich" unterscheidet.
Hinzu kommt, dass unterschiedliche Rechtsgebiete das durchaus unterschiedlich sehen können. Bei Gewerbe/Gewerblich gibt es ja neben den hier diskutierten gewerbe- und steuerrechtlichen Fragen (wo schon unterschiedlich mit dem Begriff umgegangen wird) seit neuestem den Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" im Urheberrecht - vielleicht kommt also demnächst der Begriff des "freiberuflichen Downloader" noch hinzu, der sozusagen lediglich einem Hobby nachgeht ... ;-)
Grüße
Swen
Moin!
Also: ich habe beinahe zehn Jahre in der IT als Freiberufler gearbeitet - was haben mein Steuerberater und ich falsch gemacht?
Frag mal nach, ob du als "Homepagebastler" (exakt darum gings) als Freiberufler tätig sein kann.
Damals habe ich zu mindestens 50% so etwas gemacht - der Rest war Schulung und Beratung.
Da haben wir's ja: Schulung und Beratung ist freiberuflich. Wenn dein Steuerberater dem Finanzamt erklärt hat, dass du fast ausschließlich schulst und berätst, dann kann es akzeptieren, dass du freiberuflich tätig bist - und der verschwindend geringe Anteil von "Homepagebasteln" wird dann freundlich ignoriert.
Es könnte nur ein anderes Problem auftreten: Lehrer und Berater sind nach der Erfahrung des Finanzamts zu 100% nie schwerpunktmäßig in eigenen, auch privat genutzten Räumen tätig, als freiberuflicher Berater dürfte die Anerkennung des Home-Office als Betriebsausgabe also schwerfallen. Als gewerblicher Homepagebastler hingegen kein Problem.
Wenn auch das von deinem Steuerberater hingekriegt wurde: Toll, aber warte mal ab, was eine Steuerprüfung dazu sagt. Gilt auch für den Status als Freiberufler.
Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
§18 EStG, (1), 1. listet auf, was alles freiberufliche Tätigkeit ist.
Ingenieurmäßige Tätigkeit ist freiberuflich. Programmieren wird aber nicht aufgeführt. Dazu gibt's dann Gerichtsurteile der Finanzgerichte, die die Haltung der Finanzämter im Laufe der Zeit festgelegt und vereinheitlicht haben.
Siehe auch http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html.
- Sven Rautenberg
Es könnte nur ein anderes Problem auftreten: Lehrer und Berater sind nach der Erfahrung des Finanzamts zu 100% nie schwerpunktmäßig in eigenen, auch privat genutzten Räumen tätig, als freiberuflicher Berater dürfte die Anerkennung des Home-Office als Betriebsausgabe also schwerfallen. Als gewerblicher Homepagebastler hingegen kein Problem.
Äh? Nee, ich denke, dass Du da Arbeitnehmer und Selbständige durcheinanderbringst :)
Siechfred
Hi!
Damals habe ich zu mindestens 50% so etwas gemacht - der Rest war Schulung und Beratung.
Da haben wir's ja: Schulung und Beratung ist freiberuflich. Wenn dein Steuerberater dem Finanzamt erklärt hat, dass du fast ausschließlich schulst und berätst, dann kann es akzeptieren, dass du freiberuflich tätig bist - und der verschwindend geringe Anteil von "Homepagebasteln" wird dann freundlich ignoriert.
Nein eben nicht - alle von mir ausgeführten Tätigkeiten sind in den Steuererklärungen _so_ aufgeführt gewesen - natürlich ohne die Angabe in % ;)
off:PP
Nein eben nicht - alle von mir ausgeführten Tätigkeiten sind in den Steuererklärungen _so_ aufgeführt gewesen - natürlich ohne die Angabe in % ;)
Es ist ja auch nicht sicher, dass der bearbeitende Beamte wirklich weiss, ob die Tätigkeiten als freiberuflich durchgehen. Ich hab oft erlebt, dass diese Leute wenig bis kein spezifisches Fachwissen zu solchen Dingen haben.
Es gibt also durchaus mehrere Gründe, wieso jemand freiberuflich arbeitet, es eigentlich gar nicht darf, aber trotzdem keine Probleme bekommt.
Dürfte wohl auch an der Formulierung liegen. Aber das sind alles nur Spekulationen.
Nee mit dem russischen Multikonzern habe ich nichts am Hut!
Verdammt, da hab ich ne Tastatur für 200€ und dann passieren immer nochmal Tippfehler. Ich werde Logitech verklagen *g*
Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
Stimmt, ich hatte grad wenig Zeit, die Urteile rauszusuchen, die mir mein Steuerberater damals gezeigt hat. Aber Siechfried und Sven habens ja bereits gut erklärt, da schlies ich mich einfach mal an ;)
Moin,
Damit bist du dann einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig und musst dein Gewerbe anmelden.
Nein, musst Du nicht.
@Paule, bitte gehe unbedingt zu einen Fachkundigen, am besten einem Steuerberater, und lass Dich beraten. Das Geld ist bestens investiert.
Grüße
Swen
Und wie erklärst du das?
Moin,
Und wie erklärst du das?
Was?
Dass das, was Kalle_B geschrieben, nicht stimmt?
Oder dass es allemal besser ist, sich zunächst fachkundig beraten zu lassen?
Oder das die Anmeldung eines Gewerbes ein Rattenschwanz nach sich zieht (Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Kammer, Arbeitsagentur ...), den man sich vorher überlegen sollte, bevor man sich anmeldet?
Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man sich nicht nur über etwaige Pflichten sondern auch damit verbundene Folgen in Ruhe von kundiger Seite informiert; und erst dann entscheidet, ob man angesichts der folgenden Umstände seine Tätigkeit lieber einstellt oder in diese oder jene Form gießt.
Grüße
Swen
Hi,
Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man sich nicht nur über etwaige Pflichten sondern auch damit verbundene Folgen in Ruhe von kundiger Seite informiert; und erst dann entscheidet, ob man angesichts der folgenden Umstände seine Tätigkeit lieber einstellt oder in diese oder jene Form gießt.
Ganz klar, da sollte man sich gedanken drüber machen. Du hast aber gesagt er muss kein Gewerbe anmelden. Wenn er nicht das Glück hat, als Freiberufler anerkant zu werden, muss er das wohl oder übel machen, wenn er dieser Tätigkeit nachgehen möchte - und diese Frage kann ihm keiner hier abnehmen...
mfg
Alex
Moin,
Du hast aber gesagt er muss kein Gewerbe anmelden.
Richtig; als Antwort auf die - sehr, sehr mißverständliche - These von Kalle_B, die ich hier noch mal, leicht eingekürzt, zitiere:
Du bist freiberuflich tätig und hast Einnahmen aus mehreren Quellen [...] Damit bist du dann einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig und musst dein Gewerbe anmelden.
Das eine (bestimmte Steuern zahlen) ist nicht ursächlich für das andere (Gewerbe anmelden). Das eine (Freiberuflich arbeiten) löst das eine andere (Gewerbe anmelden) eben gerade nicht aus, gern aber mal das andere andere (Steuern zahlen) - mit der Einschränkung: nicht zwingend beides (Einkommen- _und_ Umsatzsteuer). Aus diesem Wust fand ich es am wichtigsten, der Ableitung "Du musst (d)ein Gewerbe anmelden" zu widersprechen - zumal ich im Kopf den Handlungsalternative "wenn das so kompliziert ist, dann lasse ich es lieber ganz sein" hatte.
Grüße
Swen
Hi,
aaachsooo, sag das doch gleich ;)
Hast recht, der Satz mit dem "freiberuflich tätig" und "Gewerbe anmelden" passt echt nicht so ganz, da muss ich dir zustimmen.
Gruß
Alex
PS: Auch nochmal von mir an den Thread-Starter: Lass dich bitte erst mal gut beraten!
Hi!
Wenn Du Teilhaber hast, eine GbR, ansonsten "Gewerbetreibender". Dein örtliches Gewerbeamt (wahrscheinlich im Rathaus) kann Dir weiterhelfen.
Warum soll er denn beim Umfang eines "Hobbybastlers" ein Gewerbe anmelden?
off:PP
Weil er doch gesagt hat, dass er sich korrekt verhalten will.
Freiberufler dürfte in den meisten Fällen von Webentwicklern flach fallen, also kommt nur das Gewerbe in Betracht - was würdest du machen?
Vielen Dank für die ganzen Antworten und die aufgekommene Diskussion. Ich habe mich jetzt für eine GmbH entschieden - kleiner Witz.
Die Freiberuflichkeit ist dann ja mal wieder das, was man "typisch deutsch" nennt... :-)
Nochmals vielen Dank!
Gruß
Hi!
Da ich ein ehrlicher Bürger bin und ungern Geld am Finanzamt vorbeischleusen möchte,
Sehr löblich;)
wollte ich Euch fragen, welche Gesellschaftsform angebracht ist. Sicherlich können viele von Euch aus Erfahrung sprechen.
Da Du offensichtlich alleine arbeitest kommt eine Personengesellschaft eher nicht in Frage.
Es besteht die Möglichkeit, eine "Ein-Mann-Kapitalgesellschaft" zu gründen, aber die Gründungskosten dürften den Jahres-Umsatz eines "Hobbybastlers" übersteigen.
Also verzichtest Du am besten auf eine Firmierunng als "Gesellschaft" und begibst Dich in das Haifischbecken da draußen als Einzelkämpfer:
Du kannst entweder als Freiberufler arbeiten oder auch als Einzelunternehmer ein Gewerbe anmelden.
Beschäftige Dich unbedingt auch mit dem Thema Umsatzsteuer - im Rahmen des § 19 Abs. 1 UStG kannst du Dich als sog. "Kleinunternehmer" von der Pflicht diese zu erheben und an das Finanzamt weiterzuleiten befreien lassen - dies muss dann in Deinen Rechnungen so ausgewiesen werden.
Wenn Deine Tätigkeit einen höheren Umfang annimt und Du auch in größerem Umfang betriebsbedingte Ausgaben hast, kann die Umsatzsteuer-Option durchaus interessant werden, da Du dann berechtigt bist, die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der von Dir verauslagten Vorsteuer zu verrechnen.
off:PP