Siechfred: Die alte Leier: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

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Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.

Nur mal so ein paar Beispiele:

BFH vom 18.4.2007, XI R 29/06
FG Köln vom 19.09.2005, 10 K 4762/03
FG Nürnberg vom 06.11.2002, V 191/00 "Ein Diplom-Ingenieur, der hochkomplexe Anwendersoftware an der Schnittstelle zum Betriebssystem entwickelt, die Kenntnisse der Ingenieurwissenschaft erfordert, unterhält keinen Gewerbebetrieb, sondern ist freiberuflich tätig."

Und hilfsweise kann man auch hierauf zurückgreifen:
BSG vom 7.7.2005, B 3 KR 37/04 R

Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.

Siechfred

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Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!