Leider hast Du auf meine Frage, warum man laut Deiner Ausage "als Programmierer nur, wenn man als Systemprogrammierer arbeitet" freiberuflich arbeiten kann.
Nur mal so ein paar Beispiele:
BFH vom 18.4.2007, XI R 29/06
FG Köln vom 19.09.2005, 10 K 4762/03
FG Nürnberg vom 06.11.2002, V 191/00 "Ein Diplom-Ingenieur, der hochkomplexe Anwendersoftware an der Schnittstelle zum Betriebssystem entwickelt, die Kenntnisse der Ingenieurwissenschaft erfordert, unterhält keinen Gewerbebetrieb, sondern ist freiberuflich tätig."
Und hilfsweise kann man auch hierauf zurückgreifen:
BSG vom 7.7.2005, B 3 KR 37/04 R
Unterm Strich: Es gibt keine einheitliche Faustregel, nur Einzelfallentscheidungen.
Siechfred
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Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
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