Der Martin: Gesellschaftsform für "Hobbybastler"

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Hallo,

Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe, besteht als Gewerbetreibender Buchführungspflicht

jein ... Als Gewerbetreibender hast du zunächst keine Pficht zur Buchführung im kaufmännischen Sinn. Du musst lediglich eine stark vereinfachte Buchführungpflegen, in der du deine Ausgaben gegen die Einnahmen aufrechnest und die Differenz als Gewinn oder Verlust angibst. Das Ganze nennt sich Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Dafür gibt es ein Formular, das du dann der jährlichen Steuererklärung beilegst.
Deine eigene laufende Buchführung kann dabei formlos sein (sie muss nur im Falle einer Überprüfung nachvollziehbar sein).

als GbRler nicht

Das ist Unsinn.

Gibt es ansonsten größere Vor- und Nachteile bei beiden Formen oder bleibt mir aufgrund der doppelten Einnahmen (Unijob und Bastelei) sowieso keine Wahl und ich muss mich als Gewerbetreibender melden?

Du solltest auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, meine ich. Wenn deine Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit bestimmte Grenzen nicht überschreiten, bist du sogar von der Gewerbesteuer befreit (AFAIK <24500EUR p.a.) und kannst dich als sog. Kleinunternehmer auch noch von der Mehrwertsteuer-Abgabe befreien lassen (<17500EUR p.a.) - natürlich darfst du dann in deinen Rechnungen auch keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen.

So long,
 Martin

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Mit einem freundlichen Wort und einer Waffe erreicht man mehr, als mit einem freundlichen Wort allein.
  (Al Capone, amerikanische Gangsterlegende)